§ 46 Abs. 5 S. 1, 46 a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BRAO
Keine Zulassung bei Tätigkeit für Kunden des Arbeitgebers
BGH, Beschluss vom 13.7.2021 - AnwZ (Brfg) 62/19 = BeckRS 2021, 24316
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 606


Ob ein Berufsträger in Rechtsangelegenheiten seines Arbeitgebers tätig wird oder in Angelegenheiten der Kunden des Arbeitgebers, bestimmt sich allein nach dem objektiven Inhalt der Tätigkeit des Berufsträgers.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial