InsO § 60, BRAO §§ 3, 51 VI 2

Haftpflichtversicherung des als Insolvenzverwalter tätigen Rechtsanwalts

VGH München, Beschluss vom 31.1.2018 - 21 C 17.1686

Fundstelle: NJW 36/2018, S. 2658 ff.

 

 

 

1. Ein Auskunftsanspruch nach § 51 VI 2 BRAO steht nur demjenigen zu, der mit dem Rechtsanwalt in einem Mandatsverhältnis gestanden hat.

2. Wird ein Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter tätig, besteht insoweit kein an die Rechtsanwaltskammer gerichteter Auskunftsanspruch nach § 51 VI 2 BRAO.

 

Leitsatz der Redaktion der NJW

 


 

GG Art. 12 Abs. 1; KWG § 44 c Abs. 1 S. 1; BRAO § 43 a Abs. 2; BORA § 2

Anwaltliche Verschwiegenheit gegenüber der BaFin

BVerwG, Urt. v. 13.12.2011 – 8 C 24/10 (VGH Kassel) Fundstelle: NJW 2012, S. 1241

  1. Das Recht und die Verpflichtung zur anwaltlichen Verschwiegenheit werden durch die Pflicht aus § 44 c Abs. 1 KWG zur Auskunftserteilung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingeschränkt.
  2. Ein Auskunftsverlangen der Bundesanstalt gegenüber einem Rechtsanwalt ist mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar und deshalb ermessensfehlerhaft, wenn ein Vorgehen gegen dessen Mandanten möglich und erfolgversprechend ist.
VwGO §§ 56 II, 60 I, II, 67 III; ZPO §§ 174 I, 189; AsylVfG § 78 IV

Wirksamwerden der Mandatskündigung oder –niederlegung

VGH Mannheim, B. v. 14.06.2004 – A 12 S 633/04 Eine Mandatskündigung oder Mandatsniederlegung wird dem Gericht und den anderen Prozessbeteiligten gegenüber erst mit der Anzeige gegenüber dem Gericht wirksam. Hat ein bevollmächtigter Rechtsanwalt die Beendigung des Mandats dem Gericht nicht an-gezeigt und das Empfangsbekenntnis über das ihm zugestellte Urteil unterzeichnet, hat er dafür Sorge zu tragen, dass innerhalb der in Lauf gesetzten Frist ein etwa beabsich-tigtes Rechtsmittel eingelegt wird (wie BVerwG, NJW 1980, 2269).

VGH Mannheim, B. v. 14.06.2004 – A 12 S 633/04
Fundstelle: NJW 2004, S. 2916