BRAO § 49 b; RVG §§ 4 II 3, 34

Wettbewerbswidrige Werbung mit erstem Beratungsgespräch für ein Honorar von 9,99 Euro

LG Freiburg, Urt. v. 11.10.2006 – 10 O 72/06 Fundstelle: NJW 2007, S. 160 f. Eine Werbeanzeige, mit der die Verbraucher aufgefordert werden, mit einer Kanzlei für eine Erstberatung in allen Rechtsgebieten ein Honorar in Höhe von 9,99 Euro zu vereinbaren, verstößt gegen die Pflicht zur angemessenen Preisgestaltung.

Anmerkung:
Dieses Urteil des LG Freiburg stimmt inhaltlich mit der vorangegangenen Entscheidung des LG Ravensburg vom 28. Juli 2006 (siehe KammerReport 4/2006, S. 26) überein.


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