InsO § 60, BRAO §§ 3, 51 VI 2

Haftpflichtversicherung des als Insolvenzverwalter tätigen Rechtsanwalts

VGH München, Beschluss vom 31.1.2018 - 21 C 17.1686

Fundstelle: NJW 36/2018, S. 2658 ff.

 

 

 

1. Ein Auskunftsanspruch nach § 51 VI 2 BRAO steht nur demjenigen zu, der mit dem Rechtsanwalt in einem Mandatsverhältnis gestanden hat.

2. Wird ein Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter tätig, besteht insoweit kein an die Rechtsanwaltskammer gerichteter Auskunftsanspruch nach § 51 VI 2 BRAO.

 

Leitsatz der Redaktion der NJW