Kein Recht auf Erlass des Kammerbeitrags
AGH NRW, Urteil vom 19.02.2021 – 1 AGH 34/20
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 351

Es ist nicht zu beanstanden, alle Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer in gleicher Höhe zum allgemeinen Kammerbeitrag heranzuziehen, ohne auf die Einkommenssituation des einzelnen Berufsträgers abzustellen.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial