BRAO, §§ 43 a Abs. 3; StGB §§ 186, 193
Unsachlichkeit, üble Nachrede und Nötigung
AGH NRW, Urteil vom 05.03.2021 – 2 AGH 5/20
Fundstelle: NJW-Spezial 2021, S. 350

Der Hinweis eines Anwalts in einem Schreiben, er werde „im Falle eines fruchtlosen Fristablaufs ein serbisches Inkassobüro einschalten, das Hausbesuche durchführt“, ist als Drohung mit einem empfindlichen Übel anzusehen.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial