BRAO §§ 46, 223 I; VwVfG § 35

Unzulässiger Feststellungsantrag im anwaltsgerichtlichen Verfahren

BGH, Beschl. v. 16.04.2007, AnwZ (B) 40/06
Fundstelle: NJW 2007, S. 3499 f.

Einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung mit dem Ziel der Feststellung eines Rechtsverhältnisses sieht die BRAO für das anwaltsgerichtliche Verfahren nicht vor. 1

1 Leitsatz der Redaktion der NJW

 

Anmerkung:

Der Antragsteller ist seit 1989 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt war er ständig auch als Syndikusanwalt für verschiedene Wirtschaftsunternehmen tätig, seit dem 01.03.2003 für die R Deutschland GmbH & Co. KG. Am 16.06.2005 zeigte erder Antragsgegnerin seine Absicht an, seinen Arbeitgeber entgegen § 46 BRAO vor Gericht als Rechtsanwalt zu vertreten. Er halte die Norm für verfassungswidrig. Falls die Antragsgegnerin damit nicht einverstanden sei und dies für unzulässig halte, bitte er um einen entsprechenden Bescheid. Die Antragsgegnerin teilte ihm am 07.07.2005 mit, das beabsichtigte Verhalten verstoße gegen § 46 BRAO. Deshalb könne sie damit nicht einverstanden sein und habe ihn aufzufordern, sich an § 46 BRAO zu halten. Dagegen hat der Antragsteller Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt und zur Begründung vorgetragen, § 46 BRAO greife in unverhältnismäßiger Weise in seine Berufsausübungsfreiheit ein.

 

Der AGH hat den Antrag als unbegründet zurückgewiesen. Die von dem AGH zugelassene sofortige Beschwerde hatte keinen Erfolg.