Art. 12 GG, § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO
Abschluss des Widerrufsverfahrens als maßgeblicher Zeitpunkt
BGH, Beschluss vom 18.2.2019 - AnwZ (Brfg) 65/17 = BeckRS 2019,3370 Fundstelle: NJW-Spez. 9/2019, S. 286

Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Anwaltschaft ist allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens abzustellen.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial