Art. 15, 82 I DS-GVO
Kein Anspruch auf Datenauskunft im Rahmen der Widerklage
LG Leipzig Endurteil vom 23.12.2021 - 3 O 1268/21 = BeckRS 2021, 42004
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 287
Der Fälligkeit eines Vergütungsanspruchs steht nicht entgegen, dass der Anwalt seinem Mandanten eine beantragte Datenauskunft zum Inhalt der Handakten der abgerechneten Mandate vorenthält.
Leitsatz des Autors der NJW-Spezial
§ 8 I und III Nr. 1, 3, 5 I Nr. 3 UWG
Irreführende Bezeichnung eines angestellten Anwalts als Partner
LG Münster, Urteil vom 16.7.2021 - 22 O 12/21 = BeckRS 2021, 34786
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 734
Bezeichnet ein Anwalt einen bei ihm angestellten Anwalt als „Partner", ist diese Bezeichnung zur Irreführung über die Person und Eigenschaften seiner Kanzlei geeignet, da sie den unzutreffenden Eindruck erweckt, der angestellte Berufsträger sei Gesellschafter und mithin Teilinhaber der beworbenen Kanzlei.
Leitsatz des Autors der NJW-Spezial
Art. 15 Abs. 1, Abs. 3 i. V. m. Art. 12 DS-GVO
Datenauskunftsanspruch gegen einen Anwalt
LG Bonn, Urteil vom 1.7.2021 - 15 0 372/20 = BeckRS 2021, 18275
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 542
Anwälte sind verpflichtet, ihren Mandanten eine vollständige Datenauskunft nach Art. 15 1 und III 1 i. V. m. Art. 12 DSGVO zu erteilen.
Leitsatz des Autors der NJW-Spezial
MarkenG §§ 14 II Nr. 2, 3, V, 140 III
Markenrechtsverletzung durch Verwendung einer Domain durch Anwalt
LG München I, Urteil vom 25.6.2020 -17 HK 0 3700/20
Fundstelle: NJW 2020, S. 3398
Gegen die Verwendung der Domain www.schufa-anwalt.de durch einen Rechtsanwalt für seinen Internetauftritt hat die antragstellende, in Deutschland bekannte Kreditschutzorganisation einen Anspruch auf Unterlassung, weil mit der Benutzung dieser Domain bei den angesprochenen Verkehrskreisen die Gefahr einer Verwechselung mit der Verfügungsmarke besteht.
Leitsatz der Redaktion
UWG §§ 3, 5 I 2 Nr. 3
Unzulässige Werbung mit Städtenamen
LG Hamburg, Urteil vom 07.08.2014 - 327 O 118/14
Fundstelle: NJW-Spezial 2014, 670
Wirbt eine Sozietät mit der Bezeichnung „Hamburg, Berlin, München, Karlsruhe, Leipzig ( ... ) Rechtsanwälte vertreten Ihren Fall“, wird damit suggeriert, dass diese Kanzlei an allen genannten Orten eine Niederlassung hat.
Leitsatz der Schriftleitung der NJW-Spezial
VVG §§ 125, 127 I, 129; MediationsG §§ 1, 2 I, II; BGB § 307;
UWG §§ 4 Nr. 11, 5 I Nr. 1, 5a, 12 III; UKlaG §§ 1, 3 I 1 Nr. 2, 7
Unzulässige „Mediationsklausel“ in der Rechtsschutzversicherung
LG Frankfurt a. M., Urteil vom 07.05.2014 - 2-06 O 271/13 (nicht rechtskräftig)
Fundstelle: NJW 2014, S. 2204 ff.
Leitsatz der Redaktion der NJW
BGB §§ 242, 723 III
Unwirksame Rentenklauseln in anwaltlichem Sozietätsvertrag
LG München I, Urteil vom 4.3.2013- 15 0 8167/12 Fundstelle: NJW 2014, S. 478 ff.
4. Ob die Klausel gegen § 723 III BGB verstößt, ist anhand einer wertenden Gesamtbetrachtung der Regelungen des Sozietätsvertrags zu ermitteln. Maßgebend dafür ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Wirksamkeitskontrolle); wie das Sozietätsverhältnis später gelebt wurde (Ausübungskontrolle), ist insoweit nicht entscheidend. Die Ausübungskontrolle kann aber dazu führen, dass es rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 242 BGB wäre, den durch Kündigung ausgeschiedenen Sozius auf Rentenzahlung in Anspruch zu nehmen.
Leitsatz des Einsenders
BGB §§ 242, 280; RVG §§ 10, 13, 14, 34 Abs. 1; RVG VV Nrn. 2300, 7008
Aufklärung über Rechtsanwaltsvergütung
LG Duisburg, Urt. v. 12.10.2012 – 7 S 51/12 Fundstelle: NJW 2013, S. 1614
ZPO §§ 256 Abs. 1; GG Art. 24; BGB § 839
Amtshaftungsansprüche gegen die Rechtsanwaltskammer
LG Köln, Urt. v. 09.08.2011 – 5 O 69/11 Fundstelle: NJW 2011, S. 3380 f.
1.  Die Haftung einer Rechtsanwaltskammer auf Ersatz der materiellen Schäden für die zögerliche Bearbeitung eines Fachanwaltsantrages ist dem Grunde nach zu bejahen, wenn die Rechtsanwaltskammer den Fachanwaltsantrag ohne zureichenden Grund nicht binnen drei Monaten bescheidet.
2.  Hat der Anwaltsgerichtshof rechtskräftig festgestellt, dass die Rechtsanwaltskammer bei der Bearbeitung des Fachanwaltsantrags pflichtwidrig gehandelt hat, bindet diese Entscheidung für die nachfolgende Amtshaftungsklage.
Leitsatz des Einsenders bei der NJW
UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
„Das Haus der Anwälte“
LG Osnabrück, Urt. v. 22.12.2010 – 1 O 2937/10 = BeckRS 2011, 01092 Fundstelle: NJW-Spezial 2011, S. 255
Die Kanzleibezeichnung „Das Haus der Anwälte“ stellt eine irreführende Angabe über die geschäftlichen Verhältnisse der dort ansässigen Anwälte dar.(Leitsatz des Rezensenten des KammerReports)
UWG § 5 a
Kennzeichnung weiterer Standorte als Zweigstellen
LG Erfurt, Urt. v. 23.06.2010 – 7 O 2036/09Fundstelle: NJW-Spezial 2010, S. 478 f.
Gibt ein Anwalt auf seinen Briefbögen mehrere Büroanschriften an, muss er klar zu erkennen geben, an welchem Ort er seine Hauptniederlassung unterhält und welche der Anschriften sich lediglich auf Zweigstellen beziehen.
Leitsatz des Verfassers der NJW-Spezial
Anmerkung:
Ein Anwalt unterhielt eine Hauptkanzlei und zwei Zweigstellen. Aus den von ihm verwendeten Briefbögen war nicht zu entnehmen, welche Niederlassung als Hauptsitz unterhalten wurde und welche Standorte als Zweigstellen dienten.
Das Landgericht sah hierin einen Verstoß gegen das Verbot irreführender Werbung. Der Umstand, dass es sich bei einem Standort lediglich um eine Zweigstelle einer anderweitig ansässigen Hauptkanzlei handele, sei für den Verbraucher eine wesentliche Information im Sinne des § 5 a UWG, weil ihn das Unterlassen eines entsprechenden Hinweises zu einer Auswahlentscheidung zu Gunsten der in der Zweigstelle angebotenen Dienstleistungen veranlassen könne, die er sonst möglicherweise nicht getroffen hätte.
Der Grundsatz der Wahrheit und Klarheit im Bezug auf die Gestaltung des anwaltlichen Briefbogens gelte nach Auffassung des LG auch für die Kennzeichnungspflicht von Zweigstellen nach Wegfall des Zweigstellenverbots. Es dürfe nicht der unzutreffende Anschein erweckt werden, dass der Anwalt an den Standorten seiner Zweigstellen eine Hauptkanzlei unterhalte. Ein Mandant müsse wissen, ob der Anwalt der ihm obliegenden Kanzleipflicht entsprechend seinen Mandanten zu angemessen Zeiten in seinen Kanzleiräumen für anwaltliche Dienste zur Verfügung stehe oder aber in einer Zweigstelle ohne komplettes „back office“ unter Umständen nur gelegentlich anzutreffen sei.
(Zur Pflicht zur Benennung der „Kanzleianschrift“ gem. § 10 Abs. 3 BORA n. F. seit dem 01.07.2010 vgl. KR Hamm 3/2010, S. 31. f..)
UWG §§ 3, 5, 8
Anwaltszertifizierung
LG Köln, Urt. v. 03.02.2009 – 33 O 353/08 – nicht rechtskräftig Fundstelle: bisher nicht veröffentlich
Die Verwendung des DEKRA-Siegels „Zertifiziert im ….“ in der werblichen Präsentation von Rechtsanwälten ist irreführend.
Leitsatz des Bearbeiters des KammerReports
Anmerkung:
Seit November 2008 bietet die DEKRA Certification GmbH in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Anwalts Zentrum für Rechtsanwälte eine Zertifizierung für das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts an. Die gegen die Versendung von Werbeschreiben zu dieser Zertifizierung erwirkte einstweilige Verfügung wurde nunmehr durch das LG Köln bestätigt, da das vergebene Zertifikat in der werblichen Präsentation von Rechtsanwälten irreführend sei. Denn das Zertifikat suggeriere den angesprochenen Verkehrskreisen, dass das DEKRA-Siegel dem damit werbenden Anwalt auf der Grundlage neutraler, allgemein anerkannter Prüfungsbedingungen unter Beteiligung der betroffenen Fachkreise (hier: der Anwaltschaft) erteilt worden sei. Tatsächlich aber seien die Prüfungsbedingungen, die Rechtsanwälte für den Erwerb des Zertifikats erfüllen müssen, allein von dem Antragsgegner unter fachlicher Beteiligung von Hochschullehrern nach eigenem Gutdünken aufgestellt worden. Dies offenbare das von den geprüften Rechtsanwälten zu verwendende Zertifikat in seiner konkreten Form nicht.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig; es kann Berufung zum Oberlandesgericht Köln eingelegt werden. Zudem handelt es sich bei diesem Urteil um eine Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; es kann also ggfls. noch ein Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Köln durchgeführt werden.