BRAO §§ 59 b Abs. 2 Nr. 5 a), 6 b); BORA § 14

Keine Pflicht zur Erteilung eines Empfangsbekenntnisses bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt aus § 14 BORA

AGH NRW, Urteil vom 07.11.2014 – 2 AGH 9/14

Fundstelle: NJW-Spezial 2015, S. 94 f.

1.

Eine Berufspflichtverletzung kann nur angenommen werden, wenn die Norm, gegen die verstoßen worden sein soll, aufgrund einer hinreichenden Ermächtigungsgrundlage erlassen worden ist.

2.

Eine Ermächtigungsgrundlage, nach der die Berufsordnung Berufspflichten im Zusammenhang mit einer Zustellung von Anwalt zu Anwalt regeln kann, besteht nicht.

Leitsatz des Verfassers

    Anmerkung:

    Der AGH NRW hat die Revision zugelassen, die zwischenzeitlich von der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt wurde.

    BRAO §§ 31a VI, 43, 113, 114, 116 I 2, 197
    Keine Pflicht zur Nutzung des beA im anwaltlichen Verfahren
    AGH Nordrhein-Westfalen Urteil vom 21.4.2023 ¬2 AG I-110/22
    Fundstelle: NJW 2023, S. 2206

    1. Anders als in anderen Verfahrensordnungen sieht die BRAO für die Einlegung der Berufung im anwaltsgerichtlichen Verfahren keine Pflicht zur Nutzung des beA für Rechtsanwälte vor.

    2. Bei den Zumessungserwägungen für die Verhängung eines Verweises und einer Geldbuße wegen eines Verstoßes gegen die aktive und passive Nutzungspflicht des beA ist unter anderem zu berücksichtigen, in welchem Maße die Pflichtverletzung das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität des Anwaltsstands betrifft und dadurch das Ansehen der Rechtsanwaltschaft geschädigt wurde.


    Leitsatz der Redaktion der NJW

    § 46 Abs. 2, 46 a, 46 b Abs. 3 BRAO
    Keine rückwirkende Zulassung als Syndikusrechtsanwalt
    AGH Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.6.2021 - 2 AGH 4/18 = BeckRS 2021, 25497
    Fundstelle: NJW-Spezial, S. 607

    Die Möglichkeit einer rückwirkenden Zulassung zur Syndikusrechtsanwaltschaft sieht die BRAO nicht vor. Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung, dass ein Zulassungsanspruch bestand, kann aber gegeben sein.

    Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

     

    BRAO § 46 Abs. 3 Nr. 1- 4
    Keine Zulassung als Syndika für Geschäftsführerin einer Klinik-GmbH
    AnwGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.02.2019 – 2 AGH 3/17
    Fundstelle: NJW-Spezial 2019, S. 414 f.

    Eine fachlich unabhängige und eigenverantwortliche Tätigkeit übt nicht aus, wer sich an Weisungen zu halten hat, die eine eigenständige Analyse der Rechtslage und eine einzelfallorientierte Rechtsberatung ausschließen.

    Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

     

     

    BRAO § 46 Abs. 2 bis 4

    Keine Zulassung als Syndikus bei Tätigkeit als Betriebsratsvorsitzender

    AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom  25.11.2016 – 1 AGH 50/16

    Fundstelle: NJW-Spezial 2017, S. 223

    Ein von seiner eigentlichen Tätigkeit im Unternehmen für sein inzwischen ausgeübtes Amt als Betriebsratsvorsitzender freigestellter Unternehmensjurist übt keine anwaltliche Tätigkeit

    mehr aus.

     

    Leitsatz des Autors der NJW Spezial

     

    BRAO § 46 Abs. 3

    Keine Zulassung als Syndikus für internen Datenschutzbeauftragten

    AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.11.2017 – 1 AGH 97/16

    Fundstelle: NJW-Spezial 2018, S. 286 f.
     

    Auch wenn die Stellung eines Datenschutzbeauftragten bei einer Anstalt des öffentlichen Rechts als staatsferne datenschutzrechtliche Aufsicht angelegt ist, handelt es sich um eine Aufsichtstätigkeit, die grundsätzlich mit dem Bild eines unabhängigen Beraters nicht in Einklang steht.

    Leitsatz des Autors der NJW Spezial

     

    SGB VI § 6; BRAO § 46 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 – 5

    Keine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei Leiharbeitsverhältnis

    AnwGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3.11.2017 - AGH 21/17 II

    Fundstelle: NJW 2018, S. 560 ff. I

     

     

     

     

    1.   Die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt ist, auch nach Beendigung der in Rede stehenden Tätigkeit, noch rückwirkend möglich.

     

    2.  Für eine Tätigkeit, die sich nicht auf Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers bezieht, kann keine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt erfolgen. Im Fall der Arbeitnehmerüberlassung ist der Syndikusrechtsanwalt für den Entleiher und damit nicht in Rechtsangelegenheiten seines Arbeitgebers tätig.

     

    Leitsatz des Autors der NJW

     

    BRAO § 46 Abs. 2 - 5

    Keine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt für Leiharbeitnehmer

    AnwGH München, Urteil vom 10.07.2017 – BayAGH III – 4 – 6/16

    Fundstelle: NJW-Spezial, S. 639

    Ein Leiharbeitnehmer, der beim Entleiher als Legal Counsel eingesetzt wurde, kann nicht als Syndikusrechtsanwalt zugelassen werden, weil es für ihn zu Interessenkonflikten zwischen seinem Arbeitgeber einerseits und seinem Einsatzbetrieb andererseits kommen kann.

     

    Leitsatz des Autors der NJW Spezial

     

    BRAO § 46 Abs. 2 - 4

    Keine Zulassung als Syndikusrechtsanwältin für eine Personalleiterin

    AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.05.2017 – 1 AGH 62/16

    Fundstelle: NJW-Spezial 2018, S. 158 f.

     

     

     

    Einer für eine Anstalt des öffentlichen Rechts tätigen Personalleiterin kann die Zulassung als Syndikusrechtsanwältin versagt werden, wenn sie über keine ausreichende Vertretungsbefugnis nach außen verfügt.

     

    Leitsatz des Autors der NJW

     

    FAO § 15

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anerkennung einer Veröffentlichung

    AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.09.2015 – 1 AGH 20/15

    Fundstelle: NJW-Spezial 2015, S. 734

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anerkennung einer wissenschaftlichen Veröffentlichung eines Fachanwalts ist das Datum der Erstellung des Manuskripts.

    Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

    §§ 5 S. 1 Hs.1, 6 FAO
    Persönliche Bearbeitung von Fällen
    AGH Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 24.1.2022 - 2 AGH 4/20 = BeckRS 2022, 4036
    Fundstelle: NJW-Spezial, S. 191

    Ein Anwalt bearbeitet Fälle nur dann persönlich im Sinne des § 5 S. 1 Hs. 1 FAO, wenn sich dieser - etwa durch die Anfertigung von Vermerken und Schriftsätzen oder die Teilnahme an Gerichts- und anderen Verhandlungen - selbst mit der Sache inhaltlich befasst hat.

    Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

     

     

    FAO § 5 Abs. 1 lit. c

    Praktische Erfahrungen eines Fachanwaltsanwärters im Arbeitsrecht

    AnwGH Hessen, Urteil vom 02.11.2015 – 2 AGH 6/15

    Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 94 f.

    Als Fälle des kollektiven Arbeitsrechts gelten Fälle aus dem Individualarbeitsrecht nur dann, sofern Fragen aus dem kollektiven Arbeitsrecht erheblich sind oder werden können und einen wesentlichen Anteil an der argumentativen Auseinandersetzung der Parteien haben.

    Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

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