BRAO § 43 a Abs. 5 i. V. m. BORA § 4
Pflicht zur unverzüglichen Auszahlung von Fremdgeld
OLG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 15.05.2019 – I-24 U 171/18
Fundstelle: NJW-Spezial 2019, S. 543

Ein Anwalt hat seinem Mandanten den Eingang von Fremdgeld unverzüglich anzuzeigen und dieses auszuzahlen. Ein Zeitraum von zwei, höchstens drei Wochen darf insofern nicht überschritten werden.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial