BGB §§ 627, 628
Keine Ansprüche nach Mandatskündigung
OLG Köln, Hinweisbeschluss vom 14.05.2021- 24 U 81/20
Fundstelle: NJW-Spezial 2021, S. 478 f.

Kündigt ein Anwalt das Mandat zwar ohne wichtigen Grund, jedoch nicht zur Unzeit, kann der Mandant die Kosten, die er an seinen neuen Anwalt zahlen muss, nicht als Schaden ersetzt verlangen.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial