PartGG § 2 II Hs. 2; HGB § 24 II
Namensgebung bei Umwandlung einer GbR in Partnerschaftsgesellschaft
OLG Celle, Beschluss vom 12.4.2021 - 9 W 38/21
Fundstelle: NJW, S. 2.594


Der bisherige Name einer Sozietät darf in der Partnerschaft auch dann fortgeführt werden, wenn der namensgebende Gesellschafter schon vor der Umwandlung ausgeschieden ist. Hierfür bedarf es lediglich des Einverständnisses seitens des ausgeschiedenen Gesellschafters betreffend die Nutzung seines Namens durch die neu gegründete Partnerschaftsgesellschaft.

Leitsatz der Redaktion