Rechtsverkehr elektronisch – der rechtliche Rahmen
von Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin
Berlin, 16.4.2018 (Veröffentlichung aus dem BRAK-Magazin Heft 2/2018)
Seit Anfang 2018 gelten neue Regelungen für den elektronischen Rechtsverkehr, und zwar unabhängig davon, ob das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) nutzbar ist. Natürlich betrifft das vor allem diejenigen, die, solange das beA offline ist, elektronische Dokumente per EGVP (oder per De-Mail) bei Gericht einreichen; aber alle anderen sollten bereits jetzt einen Überblick haben, was auf sie zukommt.