BRAO §§ 46, 46 a; BEEG § 15; SGB VI § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 3
Zulassung als Syndikusrechtsanwältin in Elternzeit
BGH, Urteil vom 18.03.2019 - AnwZ (Brfg) 6/18
Fundstelle: NJW 2019, S. 2032 ff.
Entspricht die vom Antragsteller zuletzt ausgeübte Tätigkeit den Anforderungen des
§ 46 II-V BRAO, kann der Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil der Antragsteller im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung Elternzeit in Anspruch nimmt.
Leitsatz des Gerichts
BRAO § 53 Abs. 1
Plötzliche Erkrankung eines Einzelanwalts
BGH, Beschluss vom 16.04.201 9- VI ZB 44/18
Fundstelle: NJW-Spezial 2019, S. 479
Ist ein Einzelanwalt ohne eigenes Personal tätig, muss er ihm zumutbare Vorkehrungen für einen Verhinderungsfall, beispielsweise durch Absprache mit einem vertretungsbereiten Kollegen, treffen.
Leitsatz des Autors der NJW Spezial
BRAO §§ 31 Abs. 1, 31 a Abs. 1 S. 1, 59 e, 112 e S.1 ; GG Art. 12 Abs. 1
Kein besonderes elektronisches Anwaltspostfach für eine Rechtsanwalt-AG
BGH, Urteil vom 06.05.2019- AnwZ (Brfg) 69/18
Fundstelle: NJW 2019, S. 2031 f.
Für die Einrichtung eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs kommt es darauf an, dass die persönliche Qualifikation der natürlichen Berufsträgerinnen und Berufsträger für die Ausübung der Tätigkeit entscheidend ist und für eine mit der Berücksichtigung etwa von Rechtsanwaltsaktiengesellschaften verbundene weitreichende und zugleich aufwändige Ausweitung des Inhalts des Verzeichnisses auf verschiedenartige - auch nach ausländischem Recht gegründete - Gesellschaftsformen kein Bedürfnis besteht. Dieser Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit ist durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt.
Leitsatz der Redaktion der NJW
BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 8
Unvereinbare Tätigkeit als Stiftungsberater einer Bank
BGH, Beschluss vom 14.05.2019 - AnwZ (Brfg) 34/18
Fundstelle: NJW-Spezial 2019, S. 542
Die gleichzeitige Tätigkeit als Stiftungsberater und als Anwalt begründet die Gefahr einer lnteressenkollision.
Leitsatz des Autors der NJW Spezial
BRAO §§ 31 a, 89 Abs. 2 Nr. 2, 177 Abs. 2 Nr. 7
Sonderumlage zur Finanzierung des beA
BGH, Beschluss vom 23.05.2019 – AnwZ (Brfg) 15/19
Fundstelle: NJW-Spezial 2019, S. 478 f.
Die Zulässigkeit einer Sonderumlage zur Finanzierung des beA hängt nicht davon ab, dass der betroffene Anwalt dieses auch tatsächlich nutzt.
Leitsatz des Autors der NJW Spezial
§ 46 BRAO
Hinreichend bestimmter Zulassungsbescheid für Syndikuszulassung
BGH, Beschluss vom 27.2.2019 - AnwZ (Brfg) 36/17 = BeckRS 2019, 3690 Fundstelle: NJW-Spez. 8/2019, S. 255
Ein Bescheid zur Zulassung als Syndikusrechtsanwalt, der sich in seinen Tenor auf die Nennung des Arbeitgebers beschränkt, ist jedenfalls dann ausreichend, wenn in der
Begründung des Zulassungsbescheids auf den Arbeitsvertrag, die Tätigkeitsbeschreibung und weitere für die Entscheidung relevante Unterlagen Bezug genommen wird.
Leitsatz des Autors der NJW Spezial
Art. 12 GG, § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO
Abschluss des Widerrufsverfahrens als maßgeblicher Zeitpunkt
BGH, Beschluss vom 18.2.2019 - AnwZ (Brfg) 65/17 = BeckRS 2019,3370 Fundstelle: NJW-Spez. 9/2019, S. 286
Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Anwaltschaft ist allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens abzustellen.
Leitsatz des Autors der NJW-Spezial
Wiederzulassung zur Anwaltschaft
§ 7 Nr. 5 BRAO
BGH, Urteil vom 14.1.2019 - AnwZ (Brfg) 70/17 = BeckRS 2019, 966 Fundstelle: NJW-Spez. 5/2019, S. 158
Bei gravierenden Straftaten mit Bezug zur beruflichen Tätigkeit des Anwalts hält der BGH einen Abstand zwischen der die Unwürdigkeit begründenden Straftat des Bewerbers und dessen Wiederzulassung von 15 bis 20 Jahren für erforderlich.
Leitsatz des Autors der NJW Spezial
BRAO §§ 46, 46 a
Zulassung zur Syndikusrechtsanwältin auch ohne Alleinvertretungsbefugnis
BGH, Urteil vorn 14.1.2019 - AnwZ (Brfg) 25/18 Fundstelle: NJW 16/2019, S. 1147
aufzutreten, setzt nicht voraus, dass die Syndikusrechtsanwältin im Rahmen ihrer
anwaltlichen Tätigkeit für den Arbeitgeber alleinvertretungsbefugt ist.
geprägt ist, genügt die Einschätzung, dass die anwaltliche Tätigkeit "mindestens 60 %,
zeitweise eher 70%" ausmacht.
Leitsatz der Redaktion der NJW
VVG aF § 150 I; VVG § 101 I; BRAO § 43a IV; BGB §§ 134, 817 S. 2
Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen
BGH, Urteil vom 10.1.2019 - IX ZR 89/18 Fundstelle: NJW 13/2019, S. 927
des Haftpflichtversicherers vertritt, hängt von den Umständen des Falls ab. Allein die
Befugnis und die Verpflichtung des Versicherers, dem Versicherten durch Bestellung eines
Rechtsanwalts Rechtsschutz zu gewähren, macht ihn nicht zum Vertragspartner des
Rechtsanwalts.
der Vertretung widerstreitender Interessen, wenn das Mandat nicht auf die Abwehr des
Anspruchs im gemeinsamen Interesse der Gesamtschuldner beschränkt ist und nach den
konkreten Umständen des Falls ein Interessenkonflikt tatsächlich auftritt.
dem Bauherrn und dem Bauunternehmer wegen eines Schadensfalls geführten
selbstständigen Beweisverfahren das unbeschränkte Mandat zur Vertretung mehrerer als
Streithelfer beigetretener Sonderfachleute übernimmt, die teils mit der Planung, teils mit
der Bauüberwachung beauftragt wurden.
gegen das Verbot verstößt, widerstreitende Interessen zu vertreten, ist ein
Bereicherungsanspruch für Leistungen des Rechtsanwalts ausgeschlossen, wenn der
Anwalt vorsätzlich gegen das Verbot verstoßen oder sich der Einsicht in das
Verbotswidrige seines Handelns leichtfertig verschlossen hat (im Anschluss an BGH, NJW
2011,373 = NZG 2010, 1390).
Leitsazt der Redaktion der NJW