BGB §§ 280 I, 311 II; RVG § 3a; BRAO §§ 48, 49; StPO § 140 I
Hinweispflicht bei Honorarvereinbarung eines Pflichtverteidigers
BGH, Urteil vom 13.12.2018 - IX ZR 216/17
Fundstelle: NJW 10/2019, S. 676
Ein zum Pflichtverteidiger bestellter Anwalt muss vor Abschluss einer Vergütungsvereinbarung dem Beschuldigten einen eindeutigen Hinweis erteilen, dass er auch ohne den Abschluss der Honorarvereinbarung zu weiterer Verteidigung verpflichtet ist.
Leitsatz der Redaktion der NJW
§ 14 b Nr. 5 FAO
Reine Inkassotätigkeit kein Fall im Sinne der Fachanwaltsordnung
BGH, Beschluss vom 14.11 .2018 - AnwZ (Brfg) 29/18 = BeckRS 2018, 30984
Fundstelle: NJW-Spez. 3/2019, S. 94 ff.
Mahnt ein Anwalt eine nicht bezahlte ärztliche Rechnung an, betreibt er anschließend das Mahnverfahren und aus dem mangels Widerspruch erwirkten Vollstreckungsbescheid im Fall der Nichtzahlung die Zwangsvollstreckung, stellt diese Tätigkeit nicht automatisch einen medizinrechtlichen Fall dar.
Leitsatz des Autors der NJW Spezial
§§ 1908 i I, 1805 S. 1, 1806 2. HS BGB, 4 II 2, 5 BORA
Pflichtwidrige Handlung eines anwaltlichen Betreuers
BGH, Beschluss vom 31.10.2018- XII ZB 300/18 = BeckRS 2018, 30147
Fundstelle: NJW-Spez. 1/2019, S. 30
Ein Anwalt, der als Betreuer bestellt worden ist, handelt pflichtwidrig, wenn er Verfügungsgelder des Betreuten auf einem Sammelanderkonto verwaltet.
Leitsatz des Autors der NJW Spezial
BRAO §§ 7 Nr. 8, 46 Nr. 2 Abs. 5, RDG § 8 Abs. 1 Nr. 2
Zulassung als Syndikusrechtsanwältin im öffentlichen Dienst
BGH, Urteil vom 15.10.2018 - AnwZ (Brfg) 68/17
Fundstelle: NJW 51/2018, S. 3712
1.  Der Zulassungsbescheid zur Syndikusrechtsanwaltschaft muss das Arbeitsverhältnis und die von ihm umfassten Tätigkeiten so genau bezeichnen, dass nachträgliche Veränderungen, die einen Antrag auf Erweiterung der Zulassung oder einen Widerruf der Zulassung erfordern, zu erkennen sind. Dies ist durch eine Bezugnahme auf eingereichte und dem Bescheid angesiegelte Unterlagen möglich.
2.  Eine nicht hoheitlich tätige Angestellte bei der Stadt kann die Voraussetzungen für eine Zulassung als Syndikusrechtsanwältin erfüllen; insbesondere kann sie nicht gegenüber potenziellen Mandanten den Eindruck erwecken, sie könne wegen ihrer Staatsnähe mehr für sie erreichen als andere Anwälte.
Leitsatz der Redaktion der NJW
§§ 7 Nr. 8, 46 a I 1 Nr. 2, 46 III Nr. 1-4 BRAO
Der Syndikusrechtsanwalt im öffentlichen Dienst
BGH, Urteil vom 15.10.2018- AnwZ (Brfg) 20/18 = BeckRS 2018, 27939
Fundstelle: NJW-Spez. 24/2018, S. 767
Auch für ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst ist die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt im Grundsatz möglich.
Leitsatz des Autors der NJW-Spezial
§ 46 Abs. 2 S. 1, Abs. 5 BRAO
Externer Datenschutzbeauftragter und Zulassung als Syndikusrechtsanwalt
BGH, Urteil vom 2.7.2018 - AnwZ (Brfg) 49/17
Fundstelle: NJW-Spez. 19/2018, S. 606
Es ist nicht verfassungswidrig, dass ein als externer Datenschutzbeauftragter bei Kunden seines Arbeitgebers eingesetzter Unternehmensjurist nicht als Syndikusrechtsanwalt zugelassen werden kann.
Leitsatz des Autors der NJW Spezial
§ 23 BORA
Abrechnungspflicht des Anwalts gegenüber Insolvenzverwalter
BGH, Beschluss vom 18.6.2018 - AnwZ (Brfg) 61/17
Fundstelle: NJW-Spez. 19/2018, S. 606 ff.
Ein Anwalt ist zur Rechenschaftslegung über erhaltene Vorschüsse verpflichtet. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mandanten geht das Recht,
diesen Anspruch geltend zu machen, auf den Insolvenzverwalter über.
Leitsatz des Autors der NJW Spezial
BRAO § 43 b
Verbot der Werbung um die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall
BGH, Urteil vom 02.07.2018 – AnwZ (Brfg) 24/17
Fundstelle: bislang nicht veröffentlicht
Ein Werbeverbot zum Schutz potentieller Mandanten kommt nur dann in Betracht, wenn eine Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit durch Belästigung, Nötigung und Überrumpelung zu besorgen ist, sich der Verbotsgrund mithin aus dem Inhalt oder aus dem verwendeten Mittel der Werbung ergibt.
Leitsatz des Verfassers des KammerReports
Keine Mitteilungspflicht der RAK bei offenem Ausgang einer Beschwerde
BRAO § 73 Abs. 3
BGH, Beschluss vom 03.04.2018 – AnwZ (Brfg) 2/18
Fundstelle: NJW-Spezial 2018, S. 350
Ein Abschluss des Verfahrens mit einer dem Beschwerdeführer mitzuteilenden (abschließenden) Entscheidung liegt in Fällen einer Abgabe an die Generalstaatsanwaltschaft erst bei einem Abschluss des gesamten Verfahrens vor.
Leitsatz des Autors der NJW Spezial
BNotO §§ 2 S. 2, 29 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1
Auftreten unter der Bezeichnung Notariat
BGH, Beschluss vom 23.04.2018 - NotZ (Brfg) 6/17
Fundstelle: NJW 2018, S. 2567 ff.
1.  Ein Notar ist nicht berechtigt, anstatt der gesetzlich bestimmten Amtsbezeichnung („Notar") eine andere Bezeichnung („Notariat") zu verwenden.
2.  Zur amtswidrigen Werbung durch reklamehafte Hinweise und wertende Selbstdarstellungen.
Leitsatz des Gerichts