VWGO §§ 56 II, 13211 Nr. 1; ZPO §§ 173 II u. III, 175 III, 286 II, 416, 418; ZPO aF § 174 III, IV 1 u. 3
Beweiswirkung eines elektronischen Empfangsbekenntnis
BVerwG Beschluss vom 19.9.2022 - 9 B
Fundstelle: NJW 2023, S. 703 ff.

 

  1. Wie das herkömmliche papiergebundene Empfangsbekenntnis erbringt auch das von einem Rechtsanwalt elektronisch abgegebene Empfangsbekenntnis gegenüber dem  Gericht den vollen Beweis für die Entgegennahme des Dokuments als zugestellt und für den Zeitpunkt dieser Entgegennahme. Dies ergibt sich aus der gesetzlichen  Beweisregelung in § 173 Ill 1 ZPO (§ 174 IV 3 ZPO aF) in Verbindung mit § 56 II VwGO.

  2. Auch beim elektronischen Empfangsbekenntnis besteht dessen Sinn und Zweck darin, die Zustellung eines bestimmten Dokuments nachzuweisen, weshalb dessen  Identität sowohl für den abgebenden Rechtsanwalt als auch für das Gericht außer Zweifel stehen muss.

  3. Der vom Anwalt an das Gericht übersandte strukturierte Datensatz und nicht seine Visualisierung im jeweils verwendeten Fachverfahren stellt das eigentliche Empfangsbekenntnis dar, an das die gesetzlich bestimmte Nachweiswirkung anknüpft.

 

Leitsatz der Redaktion der NJW

BRAO §§ 68 Abs. 1, Abs. 4, 69 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 1
Wahl eines Vorstandsmitglieds nach dessen Amtsniederlegung
BGH, Urteil vom 12.09.2022 — AnwZ (Brfg) 41/21
Fundstelle: NJW 2022, S. 3717 ff.

  1. Ein durch Amtsniederlegung nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 BRAO als Mitglied des Vorstands ausgeschiedener Rechtsanwalt kann nicht im Wege der Nachwahl gem. § 69 Abs. 3 S. 1 BRAO für den von ihm niedergelegten Sitz im Vorstand wiedergewählt werden.

  2. Das Ausscheiden eines Rechtsanwalts als Mitglied des Vorstands durch Amtsniederlegung nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 BRAO steht seiner (erneuten) Wahl in den Vorstand im Rahmen turnusgemäßer Neuwahlen nach § 68 I BRAO auch dann nicht entgegen, wenn der Rest der Amtszeit des von ihm niedergelegten Mandats noch nicht abgelaufen ist.

  3. § 68 Abs. 4 BRAO ist auf den Fall der gleichzeitigen Durchführung einer Nach- mit einer turnusmäßigen Neuwahl entsprechend anwendbar.


Leitsatz des Gerichts

BRAO §§ 46 Abs. 2 bis 5, 46 a Abs. 1, RDG § 7 Abs. 1 S. 2
Zulassung einer Schlichterin als Syndikusrechtsanwältin
BGH, Urteil vom 25.08.2022 – AnwZ (Brfg) 3/22
Fundstelle: NJW 2022, S. 3649 ff.

  1. Die Position einer anerkannten Schlichtungsstelle und die damit verbundene Pflicht zur Durchführung von Schlichtungsverfahren auf Grundlage der jeweiligen Verfahrensordnung führt nicht dazu, dass aus den Rechtsangelegenheiten der Beteiligten solche der Schlichtungsstelle werden.
  2. Wird eine Rechtsanwältin als Schlichterin für eine solche Schlichtungsstelle tätig, ist sie nicht nur – wie dies § 46 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 BRAO und § 7 Abs. 1 S. 1 RDG vorsehen – gegenüber Mitgliedern des Arbeitgebers tätig, sondern auch gegenüber den jeweils beteiligten Verbrauchern.

Leitsatz der Redaktion der NJW

GG Art. 2 I, 20 III; ArbGG idF bis 31.12.2021 §§ 46c II, VI, ArbGG § 469; BGB §§ 121 I 1, 187 I, 188 II; KSchG §§ 4 S. 1, 511, 7 Hs. 1; ERVGerFöG Art. 3 Nr. 5, 24111, 26 VII; ERVV idF bis 31.12.2021 §§ 2 I 1, 5 mit Nr. 1 der Bekanntmachung dazu; ERNPfIV SchIH v. 13.12. 2019 § 1; ZPO §§ 85 II, 97 I, 130a, 130d S. 3, 233, 291, 294 I, 298 I  1, 371b
Anforderungen an elektronisch eingereichte Schriftsätze
BAG Urteil vom 25.8.2022 - 6 AZR 499/21
Fundstelle: NJW 2023, S. 623 ff.


Ein als Word-Dokument übermittelter Schriftsatz ist nicht im Sinne von § 46c II 1 ArbGG aF für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und damit formunwirksam eingereicht. Das gilt auch, wenn das Gericht ein IT-System nutzt, das im konkreten Fall die Bearbeitung eines solchen Dokuments zulässt.


Leitsatz der REdaktion der NJW

StGB §§ 261, 2 III, V; GwG § 2
Qualifizierte Geldwäsche und Einziehung – Verpflichteter nach GwG
BGH Urteil vom 8.8.2022 - 5 StR 372/21
Fundstelle: NJW 2023, S. 460 ff.


  1. Den Qualifikationstatbestand des § 261 IV StGB nF erfüllt nur, wer bei der Geldwäsche in Ausübung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt, die ihn zum  Verpflichteten nach § 2 GwG macht.

  2. Ist die Anwendung einer neuen Gesetzesvorschrift geboten, weil sie gegenüber der zur Tatzeit geltenden die geringere Strafe vorsieht, kann eine nach der neuen Vorschrift zulässige Einziehung auch angeordnet werden, wenn dies nach der früheren Vorschrift rechtlich nicht möglich war. Die Beurteilung teilweise nach der alten und teilweise  nach der neuen Vorschrift ist auch mit Blick auf § 2 V StGB nicht zulässig.


Leitsatz der Redaktion der NJW

BRAO § 59i I
Berufsausübungsgesellschaften als Gesellschafter einer Rechtsanwaltsgesellschaft
BVerfG (1. Kammer des Ersten Senats), Beschluss vom 04.08.2022 - 1 BvR 1072/17
Fundstelle: NJW 2022, S. 3146

Im Wortlaut des seit dem 01.08.2022 in Kraft befindlichen § 59i I 1 BRAO lassen sich keine Anhaltspunkte dafür finden, dass eine aus Rechtsanwälten bestehende Berufsausübungsgesellschaft nicht Alleingesellschafterin einer anderen Berufsausübungsgesellschaft sein kann.

Leitsatz der Redaktion

ArbGG § 46 g
Keine aktive Nutzungspflicht für Verbandstätigkeit
ArbG Stuttgart, Beschluss vom 18.07.2022
Fundstelle: NJW-Spezial 2022, S. 734 f.

Ein Verbandsmitarbeiter (hier: Rechtsschutzsekretär), der im Rahmen seiner Verbandstätigkeit nicht als Rechtsanwalt auftritt, kann bis zum Beginn der aktiven Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs für Verbände am 01.01.2026 weiterhin Schriftsätze in Papierform wirksam einreichen.


Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

BRAO §§ 46, 46a
Bindungswirkung des Bescheids zur Zulassung als Syndikusrechtsanwalt*anwältin
BGH Urteil vom 13.05.2022 - AnwZ (Brfg) 21/21
Fundstelle: NJW 2022, S. 3236

  1. Verzichtet der/die Syndikusrechtsanwalt*anwältin ab dem Zeitpunkt der Beendigung seines/ihres Anstellungsverhältnisses auf die ihm/ihr erteilte Zulassung als Syndikusrechtsanwalt*anwältin und widerruft die Rechtsanwaltskammer daraufhin den zugrundeliegenden Bescheid, so entfaltet dieser gleichwohl bis zum Zeitpunkt des Widerrufs Bindungswirkung.

  2. Ein nur dienstvertraglich vereinbartes Weisungsverbot eines GmbH-Geschäftsführers reicht nicht aus, um seine fachliche Unabhängigkeit im Sinne des § 46 IV 2 BRAO zu gewährleisten (Bestätigung von BGH NJW 2021, 629). Auch aus dem Umstand, dass die Gesellschafter einem entsprechenden Änderungsvertrag zum Geschäftsführer-Anstellungsvertrag zugestimmt haben, ergibt sich die notwendige fachliche Unabhängigkeit nicht.

Leitsatz der Redaktion 

BORA § 16; BGB §§ 675, 670, 280 Abs. 1
Kein Hinweis zu den Möglichkeiten der Beratungshilfe
AG Brandenburg, Urteil vom 28.03.2022 -  31 C 117/21
Fundstelle: NJW-Spezial 2022, S. 415

Wenn ein Anwalt seinen Mandanten bei begründetem Anlass nicht nach § 16 BORA auf die Möglichkeiten von Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz hinweist, kann dem Mandanten ein Schadensersatzanspruch zustehen.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

BRAO §§ 46 a Abs. 1S. 1 Nr. 2, 7 Nr. 8
Geschäftsführer einer Kreishandwerkerschaft als Syndikusanwalt
BGH, Urteil vom 25.03.2022 - AnwZ (Brfg) 8/21
Fundstelle: NJW-Spezial 2022, S. 414

Eine Zulassung zur Syndikusrechtsanwaltschaft scheidet aus, wenn innerhalb einer Organisationseinheit hoheitliche Maßnahmen getroffen werden und der Volljurist hieran mit Entscheidungskompetenz beteiligt ist.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

FGO § 52 d
Zulässiger Kammerbeitrag
BGH, Beschluss vom 25.02.2022 – AnwZ (Brfg) 22/21
Fundstelle: NJW-Spezial 2022, S. 383

Es ist nicht zu beanstanden, alle Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer in gleicher Höhe zu dem allgemeinen Kammerbeitrag heranzuziehen, ohne auf die Einkommenssituation des einzelnen Anwalts abzustellen.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

§§ 4 a, 6 II FAO
Keine Online-Klausuren möglich
VG Freiburg Urteil vom 15.2.2022 - 8 K 183/21 = BeckRS 2022, 4823
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 222

Die von einem Fachanwaltsanwärter zu leistenden schriftlichen Leistungskontrollen können nicht im Rahmen einer Online-Klausur unter audiovisueller Überwachung geschrieben werden.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

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