§ 234 I S. 2 ZPO
Kein Antrag zur Fristverlängerung
BGH Beschluss vom 9.2.2022 - XII ZB 474/21 = BeckRS 2022, 3653
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 255

Eine Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Frist zur Begründung einer Beschwerde kommt nicht in Betracht, wenn vor Fristablauf kein ordnungsgemäßer Antrag auf Fristverlängerung - etwa unter Hinweis auf eine nicht gewährte Akteneinsicht - gestellt worden ist.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

§§ 43 a II, III BRAO, 2 III BORA
Unzulässige Reaktionen auf Google-Bewertungen von Mandanten
AGH Bayern Urteil vom 1.2.2022 - BayAGH 11-3-9/21 = BeckRS 2022, 6772
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 286

Sieht sich ein Anwalt berufsrechtlichen Vorwürfen seines Mandanten ausgesetzt, kann eine Befugnis bestehen, Mandatsgeheimnisse zu offenbaren, allerdings nur soweit dies zur Wahrung seiner Rechte erforderlich ist.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

§§ 5 S. 1 Hs.1, 6 FAO
Persönliche Bearbeitung von Fällen
AGH Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 24.1.2022 - 2 AGH 4/20 = BeckRS 2022, 4036
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 191

Ein Anwalt bearbeitet Fälle nur dann persönlich im Sinne des § 5 S. 1 Hs. 1 FAO, wenn sich dieser - etwa durch die Anfertigung von Vermerken und Schriftsätzen oder die Teilnahme an Gerichts- und anderen Verhandlungen - selbst mit der Sache inhaltlich befasst hat.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

Art. 15, 82 I DS-GVO
Kein Anspruch auf Datenauskunft im Rahmen der Widerklage
LG Leipzig Endurteil vom 23.12.2021 - 3 O 1268/21 = BeckRS 2021, 42004
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 287

Der Fälligkeit eines Vergütungsanspruchs steht nicht entgegen, dass der Anwalt seinem Mandanten eine beantragte Datenauskunft zum Inhalt der Handakten der abgerechneten Mandate vorenthält.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

ZPO § 130 a V
Sorgfaltspflichten bei Versendung über beA
BGH, Beschluss vom 29.9.2021 - VII ZR
Fundstelle: NJW 2021, S. 3471

Die anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung von fristge-gebundenen Schriftsätzen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs per beA erfordern die Kontrolle, ob die Bestätigung des Eingangs des elektronischen Dokuments bei Gericht nach § 130 a V 2 ZPO erteilt wurde.

Leitsatz der Redaktion

 

 

§ 2 Abs. 1, 3 RDG
Smartlaw – zulässiger Vertragsdokumentengenerator
BGH, Urteil vom 9.9.2021 – I ZR 113/20 = GRUR-RS 2021, 28479
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 670

Wird mithilfe eines digitalen Rechtsdokumentengenerators ein Vertragsentwurf erstellt, bei dem anhand von Fragen und vom Nutzer auszuwählenden Antworten standardisierte Vertragsklauseln abgerufen werden, liegt hierin keine unzulässige Rechtsdienstleistung.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

UWG §§ 3 I, 5 I 1 u. 2 Nr. 3, § 8 I 1; ZPO § 138 I, II, IV
Unzutreffende Werbung auf Anwaltshomepage - Vorstandsabteilung
BGH, Urteil vom 22.7.2021 - I ZR 123/20
Fundstelle: NJW 2021, S. 3464

  1. Die im Internetauftritt einer Rechtsanwältin enthaltene unzutreffende Behauptung, derzeit Mitglied der Vorstandsabteilung für Vermittlungen einer Rechtsanwaltskammer zu sein, ist eine irreführende geschäftliche Handlung, die auch dann im Sinne des § 5 I 1 UWG geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Handlung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte, wenn in der Vergangenheit eine solche Mitgliedschaft bestanden hat.
  2. Tatsächliche Umstände, die gegen eine geschäftliche Relevanz des als Irreführung beanstandeten Verhaltens im Sinne des § 5 I 1 UWG sprechen, liegen in der Darlegungs- und Beweislast der auf Unterlassung in Anspruch genommenen Partei.
  3. Eine Rechtsanwaltsgesellschaft, die gegen eine Rechtsanwältin wegen der als unzutreffend beanstandeten Behauptung einer derzeitigen Mitgliedschaft in der Vorstandsabteilung für Vermittlungen einer Rechtsanwaltskammer Klage erhoben hat, kann den Vortrag der Beklagten, zu einem früheren Zeitpunkt Mitglied dieser Vorstandsabteilung gewesen zu sein, gem. § 138 IV ZPO wirksam mit Nichtwissen bestreiten.

Leitsatz der Redaktion

 

 

§ 66. 69, 112 f I Nr. 2 BRAO
Ungültige Vorstandswahl
AGH Bayern, Urteil vom 22.7.2021 - BayAGH III-4-9/20 = BeckRS 2021, 23255
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 734

Scheidet ein Mitglied des Vorstands einer Rechtsanwaltskammer vorzeitig aus seinem Amt aus, bleibt es. im Fall einer Nachwahl oder bei den nächsten turnusmäßigen Vorstandswahlen ein wählbarer Kandidat.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

§ 150 I BRAO
Vorläufiges Berufs- bzw. Vertretungsverbot nur im Ausnahmefall
AGH Bayern, Beschluss vom 21.7.2021 - BayAGH II-3-9/21 = BeckRS 2021, 35038
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 767

Lässt sich nicht anhand konkreter Tatsachen feststellen, dass das Risiko eines Schadens für wichtige Gemeinschaftsgüter höher ist als die Wahrscheinlichkeit, dass es bis zur Rechtskraft der Entscheidung nicht zu weiteren Schäden im Rahmen der Berufsausübung kommt, darf für ein vorläufiges Berufs- oder Vertretungsverbot kein Raum sein.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

191 b Abs. 2 S. 2 BRAO
Elektronische Wahl zur Satzungsversammlung
AGH Bayern, Urteil vom 20.7.2021 - BayAGH III-4-7/2019 = BeckRS 2021, 32123
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 703

Ein Verstoß gegen den Grundsatz der freien Wahl ist nicht darin zu erblicken, dass bei einem zum Einsatz gekommenen Online-Wahlsystem nicht die Möglichkeit besteht, sich der Stimme zu enthalten.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BeurkG
Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot
BGH, Beschluss vom 19.7.2021 - NotSt (Brfg) 1/21 = BeckRS 2021, 24480
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 639


Beurkundet ein Notar einen Vertrag, bei dem sein Sozius als (gegebenenfalls vollmachtloser) Vertreter einer Vertragspartei auftritt, verstößt er gegen das Mitwirkungsverbot nach § 31 1 Nr. 4 BeurkG.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

§ 8 I und III Nr. 1, 3, 5 I Nr. 3 UWG
Irreführende Bezeichnung eines angestellten Anwalts als Partner
LG Münster, Urteil vom 16.7.2021 - 22 O 12/21 = BeckRS 2021, 34786
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 734

Bezeichnet ein Anwalt einen bei ihm angestellten Anwalt als „Partner", ist diese Bezeichnung zur Irreführung über die Person und Eigenschaften seiner Kanzlei geeignet, da sie den unzutreffenden Eindruck erweckt, der angestellte Berufsträger sei Gesellschafter und mithin Teilinhaber der beworbenen Kanzlei.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

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