beA – Pflicht zur Kenntnisnahme von zugestellten Dokumenten
§ 31 a Abs. 6 BRAO
LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.9.2019 - 5 Ta 94/19 = BeckRS 2019, 23819
Fundstelle: NJW-Spezial 2019, S. 703

 Als Inhaber eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) müssen Anwälte nicht nur die technischen Einrichtungen zum Empfang von Zustellungen und Mitteilungen über dieses vorhalten, vielmehr sind sie auch verpflichtet, sich die Kenntnisse zur Nutzung dieser technischen Einrichtung anzueignen, damit sie die ihnen zugestellten Dokumente auch tatsächlich zur Kenntnis nehmen können.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

 

BORA § 14
Vorkehrungen vor der Unterzeichnung eines Empfangsbekenntnisses
BGH, Beschluss vom 12.09.2019 – IX ZB 13/19 = BeckRS 2019, 22910
Fundtelle: NJW-Spezial 2019, S 734

Ein Anwalt darf das Empfangsbekenntnis für die Zustellung eines Urteils erst dann unterzeichnen, wenn in seinen Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerktist, dass die Frist im Fristenkalender notiert wurde.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 

 

BRAO §§ 46 Abs. 5, 46 a Abs. 2 S. 3, 4, 112 e S. 2; GewO § 34 d Abs. 1 S. 4
Keine Zulassung einer Schadenanwältin bei Versicherungsmakler als Syndikusrechtsanwältin
BGH, Beschluss vom 16.8.2019 - AnwZ (Brfg) 58/18
Fundstelle: NJW 2019, S. 3453

1.

Dem Träger der Rentenversicherung steht auch dann ein Klagerecht gegen die Erteilung einer Zulassung als Syndikusrechtsanwalt zu, wenn eine bestandskräftige Befreiung von der Rentenversicherungspflicht vorliegt, die möglicherweise das streitgegenständliche Arbeitsverhältnis und die (nunmehr) konkret ausgeübte Tätigkeit erfasst.

2.

Die Schadensfallbearbeitung für Kunden eines Versicherungsmaklers durch einen beidiesem angestellten Juristen ist auch dann keine Tätigkeit in Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers, wenn sich der Versicherungsmakler schuldrechtlich gegenüber seinen Kunden zur Durchführung der Schadensfallbearbeitung verpflichtet hat.

 

Leitsatz des Gerichts

 

 

§§ 43 BRAO i. V. m. 12 BORA
Umgehung des Gegenanwalts mit privatem Briefbogen
AnwG Köln, Beschluss vom 16.8.2019 - 3 AnwG 15/19 R = BeckRS 2019,20061
Fundstelle: NJW-Spezial 2019, S. 607

Ein Anwalt verstößt auch dann gegen das Umgehungsverbot, wenn er nicht den Kanzleibriefbogen für die direkte Korrespondenz mit der anwaltlich vertretenen Gegenseite verwendet, sondern einen privaten Briefbogen, auf dem er ausdrücklich seine Berufsbezeichnung verwendet.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

§ 46 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 BRAO
Zulassung als Syndikus für Tätigkeit bei einer Rechtsschutzversicherung
BGH, Beschluss vom 15.8.2019 - AnwZ (Brfg) 36/19 = BeckRS 2019,22256
Fundstelle: NJW Spezial 2019, S. 670

Das Merkmal der Prägung dient nicht dazu, die Tätigkeit im Sinne von § 46 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 BRAO nach ihrer juristischen Qualität zu beurteilen und juristisch einfache anwaltliche Tätigkeit auszuschließen.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

 

 

§ 823 Abs. 2 BGB, 43 a Abs. 5 S. 2 BRAO
Kein Zinsanspruch für Rechtsschutzversicherer
BGH, Urteil vom 23.7.2019 - VI ZR 307/18 = BeckRS 2019, 18920
Fundstelle: NJW-Spezial 2019, S. 606

Die anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit dem Umgang mit Fremdgeld sind kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten eines Rechtsschutzversicherers.

Leitsatz des Autors der NJW Speial

 

 

Nr. 1002 VV RVG
Erledigungsgebühr bei Erledigungserklärung
OVG NRW, Beschl. v. 9.7.2019 - 4 E 432/19
Fundstelle: RVGreport 2019, S. 378

Gibt der Prozessbevollmächtigte im Verwaltungsrechtsstreit eine Erledigungserklärung ab, nachdem die beklagte Behörde von sich aus den angefochtenen Verwaltungsakt aufgehoben hat, fällt hierdurch eine Erledigungsgebühr nicht an.

Leitsatz der Schriftleitung des RVGreports

 

 

BRAO §§ 31 a, 89 Abs. 2 Nr. 2, 177 Abs. 2 Nr. 7
Sonderumlage zur Finanzierung des beA
BGH, Beschluss vom 23.05.2019 – AnwZ (Brfg) 15/19
Fundstelle: NJW-Spezial 2019, S. 478 f.

Die Zulässigkeit einer Sonderumlage zur Finanzierung des beA hängt nicht davon ab, dass der betroffene Anwalt dieses auch tatsächlich nutzt.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 

BRAO § 43 a Abs. 5 i. V. m. BORA § 4
Pflicht zur unverzüglichen Auszahlung von Fremdgeld
OLG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 15.05.2019 – I-24 U 171/18
Fundstelle: NJW-Spezial 2019, S. 543

Ein Anwalt hat seinem Mandanten den Eingang von Fremdgeld unverzüglich anzuzeigen und dieses auszuzahlen. Ein Zeitraum von zwei, höchstens drei Wochen darf insofern nicht überschritten werden.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 

BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 8
Unvereinbare Tätigkeit als Stiftungsberater einer Bank
BGH, Beschluss vom 14.05.2019 - AnwZ (Brfg) 34/18
Fundstelle: NJW-Spezial 2019, S. 542

Die gleichzeitige Tätigkeit als Stiftungsberater und als Anwalt begründet die Gefahr einer lnteressenkollision.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 

BRAO §§ 31 Abs. 1, 31 a Abs. 1 S. 1, 59 e, 112 e S.1 ; GG Art. 12 Abs. 1
Kein besonderes elektronisches Anwaltspostfach für eine Rechtsanwalt-AG
BGH, Urteil vom 06.05.2019- AnwZ (Brfg) 69/18
Fundstelle: NJW 2019, S. 2031 f.

Für die Einrichtung eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs kommt es darauf an, dass die persönliche Qualifikation der natürlichen Berufsträgerinnen und Berufsträger für die Ausübung der Tätigkeit entscheidend ist und für eine mit der Berücksichtigung etwa von Rechtsanwaltsaktiengesellschaften verbundene weitreichende und zugleich aufwändige Ausweitung des Inhalts des Verzeichnisses auf verschiedenartige - auch nach ausländischem Recht gegründete - Gesellschaftsformen kein Bedürfnis besteht. Dieser Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit ist durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt.

Leitsatz der Redaktion der NJW

 

 

BRAO § 112 c Abs. 1, Nr. 1;VwG0 § 113 Abs. 1, Nr. 1
Keine Zulassung einer im Jobcenter tätigen Justiziarin als Syndikusrechtsanwältin
BGH, Urteil vom 6.5.2019 - AnwZ (Brfg) 38/17
Fundstelle: NJW: 2019, S. 2621

  1. Nicht jeder Angehörige des öffentlichen Dienstes ist von der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt ausgeschlossen; erforderlich ist vielmehr eine Einzelfallprüfung.

  2. Eine Tätigkeit als Justiziarin im Aufgabenbereich eines Jobcenters ist Tätigkeit in Rechtsangelegenheiten Dritter und reicht für eine Zulassung als Syndikusrechtsanwältin nicht aus.

Leitsatz des Gerichts

 

 

 

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