Zentralisierung der Vollstreckung
Seit dem 1. Januar 2018 ist die Zentrale Zahlstelle Justiz (ZZJ) im Oberlandesgericht Hamm (vormals: Oberjustizkasse Hamm bzw. Justizkasse NRW) die allein zuständige Stelle im Justizressort für die Beitreibung von Justizkostenforderungen nach §§ 1 Abs. 1 Nr. 4, 4a und 7, 2 JBeitrG und für die damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben. Seit diesem Zeitpunkt an werden bei den Zahlstellen Düsseldorf und Köln (vormals: Gerichtskassen Düsseldorf und Köln) keine derartigen Aufgaben mehr wahrgenommen.