§ 14 RVG; Nr. 2400 VV RVG

Geschäftsgebühr in Verkehrsunfallsachen

Amtsgericht Jülich, Urt. vom 13.12.2004 – 4 C 447/04

Fundstelle: RVGreport 2005, 63 Muss sich der RA mit den Einwendungen der gegnerischen Haftpflichtversicherung befassen, ist der Ansatz einer 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 VV RVG nicht zu beanstanden. (Leitsatz des Verfassers im RVGreport)