§ 42 Abs. l Satz l GKG
Feststellung der Anwendbarkeit einer Versorgungsordnung
BAG, Beschl. v. 29.10.2019 - 3 AZR 251 /17 (A)
Fundstelle: RVGreport 2020, S. 184
Für die Klage auf Feststellung, dass die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger bei Eintritt bestimmter Versorgungsfälle eine Versorgung nach einer bestimmten Betriebsvereinbarung zu zahlen, bestimmt sich der Streitwert nach der 36-fachen monatlichen Rentendifferenz abzüglich eines Abschlags von 30 %.
Leitsatz des Autors der NJW Spezial
§ 40 Abs. 1 BetrVG; §§ 280 Abs. 1 und 2, 286 Abs. 1 BGB
Rechtsverfolgungskosten zur Durchsetzung des Kostenerstattungsanspruchs des Betriebsrates gegen den Arbeitgeber
BAG, Beschl. v. 1.8.2018 - 7 ABR 41/17 Fundstelle: RVGreport 5/2019, S. 181
Der Rechtsanwalt hat gegenüber dem Arbeitgeber keinen Anspruch auf Erstattung weiterer Rechtsverfolgungskosten, die ihm zur Durchsetzung des an ihn abgetretenen Anspruchs des Betriebsrates auf Freistellung von den Kosten der Vertretung des Betriebsrates entstanden sind. Bei den weiteren Rechtsverfolgungskosten handelt es sich nämlich nicht um einen nach § 280 Abs. 1 und Abs. 2, § 286 Abs. 1 BGB von dem Arbeitgeber zu ersetzenden Verzugsschaden.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
ZPO §§ 116 Satz 1 Nr. 1, 119 Abs. 1
Prozesskostenhilfe für eigenverwaltenden Insolvenzschuldner
BAG, Beschluss vom 22.08.2017 - 1 AZR 546/15 (A)
Fundstelle: RVGreport 2018, S. 113 f.
Der eigenverwaltende Insolvenzschuldner ist zwar keine „Partei kraft Amtes". Nach dem Sinn und Zweck des § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO steht er jedoch den anerkannten Fallgruppen einer Partei kraft Amtes gleich, sodass ihm bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
ZPO § 91 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1; ArbGG §§ 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 und Nr. 5, 12 a
Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten in arbeitsgerichtliehen Berufungsverfahren
BAG, Beschluss vom 18.11.2015 - 10 AZB 43/15
Fundstelle: RVGreport 2016, S. 109 ff.
Der obsiegenden Partei sind im Berufungsverfahren die Anwaltskosten auch dann zu ersetzen, wenn eine Vereinigung von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern i. S. v. §§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 und Nr. 5 ArbGG bereit gewesen wäre, die Vertretung unentgeltlich zu übernehmen.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
GKG § 45 Abs. 1 Satz 2
Unechter Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung
BAG, Beschluss vom 13.08.2014 - 2 AZR 871/12
Fundstelle: RVGreport 2015, S. 117 ff.
Gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG wird ein hilfsweise geltend gemachter Anspruch mit dem Hauptanspruch nur zusammengerechnet, soweit eine Entscheidung über ihn ergeht oder ein Vergleich geschlossen wird. Dies gilt auch für einen Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung, der einen unechten Hilfsantrag darstellt. Der für die Gerichtsgebühren maßgebende Streitwert gilt diesbezüglich gem. § 32 Abs. 1 RVG auch für die Rechtsanwaltsgebühren, da die für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Gegenstände und die Gegenstände der anwaltlichen Tätigkeit nicht auseinanderfallen.
Leitsatz des Verfassers RVGreports
RVG §§ 2 I, 15 II; RVG VV Vorb. 3 III, Nr. 3104 II
Terminsgebühr bei Einbeziehung eines anderen Verfahrens
BAG, Beschluss vom 17.02.2014 - 10 AZB 81/13
Fundstelle: NJW 2014, S. 1837 f.
Die Behandlung von Streitgegenständen in gerichtlichen oder außergerichtlichen Terminen eines Verfahrens, in dem sie nicht anhängig sind, führt nicht nach Nr. 3104 II VV-RVG zu einer eigenen Terminsgebühr in dem Verfahren, in dem sie (die einbezogenen Gegenstände) anhängig sind.
Orientierungssatz der Richterinnen und Richter des BAG
§ 10 Abs. 3 Satz 1 ZPO
Prozesskostenhilfe bei Rechtsschutz durch die Gewerkschaft; Austritt aus der Gewerkschaft während des laufenden Prozesses
BAG, Beschl. v. 18.11.2013 - 10 AZB 38/13
Fundstelle: RVG Report 2014, S. 123 f.
§ 15 Abs. 2 RVG; Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG; Nr. 3104, 3202 VV RVG
Terminsgebühr bei Einbeziehung eines anderweitig anhängigen Anspruchs in einen gerichtlichen Vergleich
BAG, Beschl. v. 17.2.2014 - 10 AZB 81/13
Fundstelle: RVG Report 20,. S. 192 ff.
Wird in einem Rechtsstreit ein in einem anderen Verfahren anhängiger Anspruch mit verglichen, fällt allein hierdurch eine Terminsgebühr in dem anderen Verfahren nicht an.
Leitsatz des Verfassers des RVGReports
RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3, Nr. 3104; ArbGG § 12 a Abs. 1
Terminsgebühr bei Besprechung mit Dritten ohne Beteiligung des Gegners; Kostenerstattung bei Verweisung vom ordentlichen Gericht an das Arbeitsgericht
BAG, Beschl. v. 19.02.2013 – 10 AZB 2/12 Fundstelle: AGS 2013, S. 222 ff.
Leitsatz der Schriftleitung AGS
VV RVG Vorbem. 3 Abs. 3, Nr. 3104; ArbGG § 12 a Abs. 1 S. 3, 46 Abs. 2; ZPO §§ 495, 91
Terminsgebühr für Besprechungen mit Dritten; Kostenerstattung bei Verweisung vom ordentlichen Gericht zum Arbeitsgericht
BAG, Beschl. v. 19.02.2013 – 10 AZB 2/13 Fundstelle: RVGreport 2013, S. 193 ff.