Vorbem. 3 Abs. 3 Satz 1 und Satz 3 Nr. 2, Nr. 3202 VV RVG; § 149 FGO
Terminsgebühr für Besprechungen mit dem Berichterstatter; Gegenstandswert
FG Düsseldorf, Beschl. v. 14.1.2020 - 11 Ko 186/19 KF
Fundstelle: RVGreport 2020, S. 174
1.
Ein auf die Erledigung des Verfahrens gerichtetes Telefongespräch zwischen dem Berichterstatter des Gerichts und dem Rechtsanwalt löst die Terminsgebühr fü Besprechungen aus. Für den Anfall dieser Gebühr ist nicht erforderlich, dass der Prozessgegner ebenfalls in die Besprechung einbezogen wird. Es kommt auch nicht darauf an, ob eine mittelbare Kommunikation zwischen dem Kläger und dem Berichterstatter und sodann zwischen dem Prozessbevollmächtigten der einen Partei und dem Berichterstatter und anschließend zwischen dem Berichterstatter und dem Prozessbevollmächtigten der anderen Partei stattfindet.
2.
Ist die Terminsgebühr nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden, bestimmt sich der Gegenstandswert nach der zu erwartenden Quote.
Leitsatz des Autors der NJW Spezial
§§ 14, 37 RVG; Nrn. 2300, 2301, 32"0 W RVG; § 25 Abs. 2 BVerfGG; § 139 Abs. 1 FGO
2,5 Geschäftsgebühr bei verfassungsrechtlichen Problemen; Terminsgebühr im Normenkontrollverfahren; verfassungsrechtliches Gutachten
FG Hamburg, Beschl v. 22.1.2018 - 4 K 84/17
Fundstelle: RVGreport 9/2018, S. 335
1. Eine Erhöhung der Geschäftsgebühr auf 2,5 wegen überdurchschnittlicher Schwierigkeit
  kann gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts schwierige  
  verfassungsrechtliche Fragestellungen umfasste.
2. Hat das Bundesverfassungsgericht über ein Normenkontrollverfahren nicht mündlich
 verhandelt, kann keine Terminsgebühr geltend gemacht werden.
3. Aufwendungen für verfassungs- oder europarechtliche Gutachten sind regelmäßig nicht  
  erstattungsfähig.
4. Kann die fehlende Sachkunde auf technischem Gebiet als Grundlage für das eigene
  Vorbringen und die Auseinandersetzung mit den Äußerungen der beklagten Behörde nur  
  durch die Einholung eines Gutachtens verschafft werden, sind die Kosten für dieses  
  Privatgutachten ausnahmsweise erstattungsfähig.
Leitsatz des Gerichts
RVG § 11; RVG VV Nr. 3335
Festsetzung der Vergütung für ein PKH-Verfahren gegen den eigenen Auftraggeber; zuständiges Gericht
FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.04.2015 - 4 KO 1214/14
Fundstelle: RVGreport 2015, S. 335 ff.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
RVG § 14 Abs. 1; VV RVG Nr. 2300
2,0 Geschäftsgebühr im finanzgerichtlichen Vorverfahren
2. Auch wenn es lediglich um die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen geht, handelt es sich beim Steuerrecht häufig um eine schwierige Spezialmaterie, die als überdurchschnittlich eingestuft werden kann.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3, Nr. 3104, 3202
Terminsgebühr für Besprechungen in Finanzstreitsachen
Nds. FG, Beschl. v. 08.06.2009 – 11 KO 8/09 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 105 f.
Die auf eine Erledigung des Verfahrens gerichtete telefonische Besprechung des Prozessbevollmächtigten mit der zuständigen und gesprächsbereiten Sachbearbeiterin der Rechtsbehelfsstelle des Finanzamts löst die Terminsgebühr aus.
Leitsatz des Verfasssers RVGreport