RVG § 7, 15 Abs. 1; VV RVG Nr. 2300
Vertretung von Halter und Fahrer desselben Kfz nach einem Verkehrsunfall verschiedene Angelegenheiten
AG Lörrach, Urteil vom 18.02.2019 - 6 C 1185/18
Fundstelle: AGS 2019, S. 253 f.

Die Beauftragung eines Rechtsanwalts nach einem Kfz-Unfall durch den Fahrzeughalter für die Regulierung des Sachschadens und die Beauftragung durch den Unfallverletzten hinsichtlich der erlittenen Verletzungen stellt keine einheitlich abzurechnende Angelegenheit dar. Vielmehr liegt eine Beauftragung durch zwei verschiedene Auftraggeber wegen unterschiedlicher Schäden vor. Die erteilten Aufträge betreffen nicht dieselbe Angelegenheit i. S. v. §  7 RVG.

Leitsatz des Verfassers des RVGreports