RVG § 11 Abs. 7
Keine Verjährungshemmung für Rückforderungsansprüche des Auftraggebers durch eigenen Vergütungsfestsetzungsantrag
AG München, Urt. V. 8.11.2018 – 282 C 4053/18
Fundstelle: AGS 2019, S. 408

Beantragt der Auftraggeber die Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG, weil er sich von einer Festsetzung Rückzahlungsansprüche verspricht, hemmt dieses Verfahren nicht den Ablauf der Verjährung seiner Rückforderungsansprüche.

Leitsatz der Schriftleitung AGS