Beschädigungen und Zerstörungen der öffentlichen Infrastruktur und die Möglichkeit des Eintritts von Verteidigungsfällen in Europa sind wieder in das Blickfeld der Öffentlichkeit geraten. Was ist zu tun, damit die Justiz bei hybriden Angriffen uneingeschränkt handlungsfähig bleibt? Wie lässt sich der Informationsaustausch zwischen Gerichten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Notarinnen und Notaren bei Stromausfällen und Störungen der elektronischen Kommunikationswege aufrechterhalten?
Angesichts sinkender Studierendenzahlen und drohenden Nachwuchsmangels in den volljuristischen Berufen fordert der 75. Deutsche Juristentag (djt) bei seiner Tagung von 16.-18.9.2026 in Erfurt ein wissenschaftlich fundiertes, kompetenzorientiertes und chancengerechteres Ausbildungssystem. Am Staatsexamen als Zugangsvoraussetzung zu den regulierten juristischen Berufen soll jedoch festgehalten werden; eine Verlagerung der Prüfungshoheit auf die Universitäten fand keine Mehrheit.
In ihrer Sitzung am 1.6.2026 hat die Satzungsversammlung mehrere Änderungen der Fachanwaltsordnung beschlossen. Sie betreffen die nachzuweisenden theoretischen Kenntnisse für mehrere Fachanwaltschaften:
Die Bundesrechtsanwaltskammer fordert eine Liberalisierung der Kanzleipflicht. Bei der 171. Hauptversammlung der BRAK am 25.9.2026 beschlossen die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern mit großer Mehrheit einen Vorschlag zur Änderung von § 27 BRAO, welcher die Kanzleipflicht regelt.
Wer eine Kanzlei abwickelt, muss schnell klären, welche Akten noch laufende Mandate betreffen – und was mit Altakten geschieht. Das aktualisierte BRAK-Abwicklerlexikon gibt hierzu neue Hinweise und schärft insbesondere die Verantwortlichkeiten bei Aufbewahrung, Verschwiegenheit und Vernichtung.
Die berufliche Fortbildung im Rechtswesen wird neu aufgestellt: Neben zwei neuen Abschlüssen als Berufsspezialist bzw. Berufsspezialistin wird mit dem Bachelor Professional im Rechtswesen eine weitere Qualifikationsstufe geschaffen. Die neuen Fortbildungsverordnungen gelten seit dem 3.9.2026. Für den bisherigen Abschluss geprüfter Rechtsfachwirt/geprüfte Rechtsfachwirtin gelten Übergangsregelungen.
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