Rechtsanwaltskammer Hamm

Vermittlung

Bei Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und dem von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt können wir auf Antrag vermittelnd tätig werden, wenn dieser Mitglied unserer Rechtsanwaltskammer ist.

Eine Vermittlung kommt dann in Betracht, wenn aus dem Mandatsverhältnis eine zivilrechtliche Streitigkeit entstanden ist, etwa weil Sie der Auffassung sind, dass der Rechtsanwalt übernommene Vertragspflichten nicht erfüllt hat und Ihnen deshalb ein Schadenersatzanspruch zusteht. Näheres zu den Voraussetzungen einer solchen Vermittlung können Sie unserer Schlichtungsordnung entnehmen.

Darüber hinaus können wir auch bei gebührenrechtlichen Streitigkeiten vermitteln, wenn Sie etwa der Ansicht sind, dass ein von Ihrem Rechtsanwalt geltend gemachtes Honorar nicht gerechtfertigt ist oder seine Gebührenabrechnung nicht nachvollziehbar erscheint.

Die verbindliche Entscheidung über Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, einschließlich der Berechtigung von Gebührenforderungen, obliegt allerdings nicht der Rechtsanwaltskammer, sondern ausschließlich den Zivilgerichten. Wir können jedoch ausloten, ob eine gütliche Einigung erzielt werden kann. Die Entscheidung über eine Einigung verbleibt bei den Beteiligten.

Liegt aus Ihrer Sicht einer der vorgenannten Fälle vor, können Sie sich mit einem schriftlichen Vermittlungsantrag an uns wenden. Wir prüfen Ihr Anliegen und leiten es an das betroffene Mitglied weiter und holen eine Stellungnahme ein. Auf diese Weise lassen sich häufig Missverständnisse oder Kommunikationsprobleme zeitnah, auf unbürokratischem Wege klären.

 

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Ostenallee 18
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Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird in den Texten das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter.