Rechtsanwaltskammer Hamm

Verzicht auf die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Der Verzicht auf die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich.

Der Verzicht muss schriftlich oder über das eigene beA bzw. mittels qualifizierter elektronischer Signatur gegenüber der Rechtsanwaltskammer erklärt werden. Die Erklärung kann lediglich für die Zukunft erfolgen. Nach Eingang der Verzichtserklärung widerruft die Rechtsanwaltskammer die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Zur Beschleunigung des Verfahrens kann im Rahmen der Verzichtserklärung auch auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet werden, sodass die Widerrufsverfügung bereits mit ihrer Zustellung wirksam wird. Anderenfalls wird die Widerrufsverfügung erst nach Ablauf der Frist zur Einlegung von Rechtsmitteln bestandskräftig. Im Falle der unterjährigen Beendigung der Mitgliedschaft wird der Mitgliedsbeitrag anteilig an die zu diesem Zweck mitgeteilte Bankverbindung erstattet.

 

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Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird in den Texten das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter.