Rechtsanwaltskammer Hamm

Der Weg in die Rechtsanwaltschaft

Wir, die Rechtsanwaltskammer Hamm, sind unter anderem für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und von Berufsausübungsgesellschaften im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm örtlich zuständig.

Ebenso entscheiden wir über Aufnahmeanträge, wenn Rechtsanwälte ihren Kanzleisitz in unseren Bezirk verlegen, sowie über die Eingliederung und Zulassung von Kollegen aus dem Ausland. Wird die Aufnahme in eine andere Rechtsanwaltskammer beantragt, entscheidet hierüber die Kammer des neuen Bezirks.

Die Zulassung sowie die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer Hamm erfolgen ausschließlich auf Antrag.

Die Anträge sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus unserer Gebührenordnung.

Mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erhalten Sie auch ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA), mit dem Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen.

 

Downloads / Links

 

 

Geschäftszeiten

Montag - Donnerstag
08:00 - 13:00 Uhr
13:30 - 16:30 Uhr

Freitag
08:00 - 13:30 Uhr

So erreichen Sie uns

 +49 2381 985000

 info@rak-hamm.de

Unsere Anschrift

Rechtsanwaltskammer Hamm
Ostenallee 18
59063 Hamm

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.

Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird in den Texten das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter.