Wir, die Rechtsanwaltskammer Hamm, sind unter anderem für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und von Berufsausübungsgesellschaften im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm örtlich zuständig.
Ebenso entscheiden wir über Aufnahmeanträge, wenn Rechtsanwälte ihren Kanzleisitz in unseren Bezirk verlegen, sowie über die Eingliederung und Zulassung von Kollegen aus dem Ausland. Wird die Aufnahme in eine andere Rechtsanwaltskammer beantragt, entscheidet hierüber die Kammer des neuen Bezirks.
Die Zulassung sowie die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer Hamm erfolgen ausschließlich auf Antrag.
Die Anträge sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus unserer Gebührenordnung.
Mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erhalten Sie auch ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA), mit dem Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen.
Downloads / Links
- pdf Gebührenordnung - Zulassungs-, Aufnahme- und Vertretungsangelegenheiten
- Gebührenübersicht
- Allgemeine Informationen zum beA

