FIU
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Mit der Verordnung über die Form von und die erforderlichen Angaben in Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (GwG-Meldeverordnung | GwGMeldV) soll erreicht werden, dass Geldwäsche-Verdachtsmeldungen, die an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) abgegeben werden, einheitlicher und inhaltlich von besserer Qualität sind. Der FIU soll dadurch eine einfachere und schnellere Bearbeitung der Meldungen ermöglichen.
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Seit Anfang 2024 sind Anwältinnen und Anwälte verpflichtet, sich im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML Web) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu registrieren. Die FIU teilt mit, dass sie für den Zugang zum Portal goAML Web eine Zwei-Faktor-Authentifizierung einführen will. Künftig wird daher zusätzlich zu Benutzername und Passwort ein Verifizierungscode zur Anmeldung erforderlich sein. Die Umstellung soll voraussichtlich zum 1.9.2025 erfolgen.

