Mit Ihrem Antrag auf Vermittlung können Sie sich sowohl an uns als auch an die unabhängige Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin wenden. Sie hilft ebenfalls bei Auseinandersetzungen aus dem Mandatsverhältnis, insbesondere Gebühren- und Schadensersatzfragen, und ermöglicht eine kostengünstige außergerichtliche Einigung.
Bitte beachten Sie, dass ein Vermittlungsverfahren bei der örtlichen Rechtsanwaltskammer und bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft nicht parallel durchgeführt werden kann. Es ist daher erforderlich, dass Sie sich für eine der beiden Möglichkeiten entscheiden.

