Unter den nachstehenden Links finden Sie das Muster einer kanzleiweiten und einer individuellen Geldwäsche-Risikoanalyse gemäß § 5 GwG. Die Unterarbeitsgruppe der bei der BRAK eingerichteten Arbeitsgruppe „Geldwäscheaufsicht“ der Rechtsanwaltskammern hat zwei Musterrisikoanalysen entworfen, da eine kanzleiweite Risikoanalyse nicht zwingend auch das individuelle Risikoprofil eines in der Kanzlei tätigen Berufsträgers abbildet.
Die Muster, die bewusst ausführlich gestaltet wurden, sind als reines Beispiel zu verstehen und können als Hilfestellung bei der Erstellung einer Risikoanalyse gemäß § 5 GwG dienen. Bitte beachten Sie, dass die Erstellung einer abstrakten Risikoanalyse gemäß § 5 GwG von der Dokumentation der konkreten Risikobewertung im Einzelfall gemäß §§ 10 Abs. 2, 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GwG zu unterscheiden ist.

