Die Staatsanwaltschaft Münster hat über eine Änderung bei der elektronischen Gewährung von Akteneinsicht informiert.
Danach wird die Akteneinsicht für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weiterhin über das Akteneinsichtsportal bereitgestellt. Künftig erfolgt jedoch kein gesondertes Begleit- oder Informationsschreiben mehr, das auf die Bereitstellung der Akte hinweist.
Die Staatsanwaltschaft Münster weist darauf hin, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Akteneinsicht beantragt haben, das Akteneinsichtsportal daher regelmäßig auf hinterlegte Datensätze überprüfen sollten. Hintergrund sei, dass die bislang teilweise zusätzlich versandten Informationsschreiben eine freiwillige Serviceleistung im Rahmen des Umstellungsprozesses gewesen und mit erheblichem Mehraufwand verbunden sein sollen.
Sofern einem Akteneinsichtsgesuch nicht entsprochen wird, soll weiterhin ein entsprechendes Schreiben über das beA ergehen.

