Beim Amtsgericht Remscheid startet zum 10. August 2026 der elektronische Rechtsverkehr in Grundbuchsachen. Damit wird das Grundbuchamt des AG Remscheid in die schrittweise Einführung der elektronischen Akte in Nordrhein-Westfalen einbezogen.
Ab diesem Zeitpunkt sind Anträge in Grundbuchsachen rechtsverbindlich elektronisch beim Grundbuchamt einzureichen. Dafür ist ausschließlich das besondere elektronische Postfach „Grundbuchamt AG Remscheid“ zu verwenden:
„Grundbuchamt AG Remscheid“
DE.Justiz.b0166e4f-d956-403f-8320-13fbc3e12bf0.384a
Das Postfach ist ab dem 10.08.2026 aktiv. Bei Nutzung dieses Postfachs wird unmittelbar eine Eingangsbestätigung übermittelt. Diese dokumentiert den Eingang an der ersten Übernahmestelle der Justiz NRW beziehungsweise IT.NRW und wahrt damit den Rang.
Wichtig: Anträge, die an das allgemeine elektronische Postfach „Amtsgericht Remscheid“ gesandt werden, gelten nicht als ordnungsgemäß eingereicht und wahren daher keinen Rang.
Für Rückfragen steht das Amtsgericht Remscheid unter

