Rechtsanwaltskammer Hamm

Hinweis zur Übermittlung von Beschlüssen an die JVA Köln

Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darüber informieren, dass die Justizvollzugsanstalt Köln weiterhin die Vorgabe hat, ausschließlich geregelte und unterzeichnete Beschlüsse anzuerkennen. Es kam wiederholt zu Unstimmigkeiten, wenn Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit nicht unterzeichneten und nicht gesiegelten Kopien von Beschlüssen vorstellig wurden, um Mandantengespräche zu führen.

Vor diesem Hintergrund regt die Leiterin der JVA Köln folgende Verfahrensweise an: Die von den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten digital erhaltenen Beschlüsse über das EGVP-Postfach „Vollzugsangelegenheiten“ direkt an die JVA Köln weiterzuleiten.

Um Missverständnisse oder unnötige Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir Sie um Beachtung.

 

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