Es ereignen sich leider immer häufiger Vorfälle, in denen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit bedrohlichem und aggressivem Verhalten ausgesetzt sind. In einer Umfrage des Rates der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft (CCBE) gaben 64,36 % der befragten Anwältinnen und Anwälte an, in den letzten zwei Jahren mindestens einmal Opfer von verbal aggressivem Verhalten geworden zu sein. Ein Achtel berichtet sogar von physischen Übergriffen.

Daher hat der Ausschuss Menschenrechte einen Leitfaden mit Handlungsempfehlungen für Kolleginnen und Kollegen, die Bedrohungen, Anfeindungen o.ä. ausgesetzt sind, erstellt. So wird neben Akutmaßnahmen wie dem Alarmieren der Polizei empfohlen, die Gefährdungssituation zu dokumentieren, ein Sicherheitskonzept für die Kanzleiräumlichkeiten zu erstellen und das Kanzleipersonal für derartige Situationen zu schulen.

 

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