Die parlamentarische Versammlung des Europarats hat im vergangenen Jahr ein Übereinkommen zum Schutz des Anwaltsberufs verabschiedet. Es soll Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte besser vor Angriffen, Einschüchterung und staatlicher Repression schützen. Deutschland hat die Konvention am 26.1.2026 durch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig in Straßburg unterzeichnet – die Ratifizierung steht jedoch weiterhin aus.
Schutz der freien und unabhängigen Anwaltschaft
Die Konvention ist das erste völkerrechtliche Abkommen, das ausdrücklich dem Schutz der anwaltlichen Berufsausübung gewidmet ist. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten, sicherzustellen, dass Anwältinnen und Anwälte ihre Mandate frei, unabhängig und ohne unzulässigen Druck ausüben können. Geschützt werden sollen insbesondere zwei zentrale Grundprinzipien der Anwaltschaft: die Vertraulichkeit der anwaltlichen Arbeit und die unabhängige Selbstverwaltung des Berufsstands.
Die Vorgaben betreffen unter anderem den Schutz vor physischen Angriffen, Drohungen und Belästigungen, Anforderungen an Zulassung und Berufsrecht, den Zugang zu Mandantinnen und Mandanten sowie Disziplinarverfahren. Auch für Deutschland könnten sich daraus punktuelle Anpassungen ergeben, etwa im Bereich der Strafprozessordnung bei Durchsuchungen von Anwaltskanzleien.
Unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert
Rund 30 Mitgliedstaaten des Europarats haben das Übereinkommen inzwischen unterzeichnet, darunter Deutschland, Frankreich, Italien und Polen. In Kraft treten kann es jedoch erst, wenn es von acht Staaten ratifiziert wurde, darunter mindestens sechs Mitgliedstaaten des Europarats. Bislang ist dies noch nicht geschehen. Auch in Deutschland wurde ein entsprechendes Ratifizierungsgesetz noch nicht in den Bundestag eingebracht.
Nach Angaben der Bundesregierung hängt die Verzögerung mit der Prüfung durch die EU-Kommission zusammen. Diese klärt derzeit, inwieweit das Übereinkommen Zuständigkeiten der Europäischen Union berührt. Deshalb müssten zunächst die entsprechenden Beschlüsse und Genehmigungsverfahren auf EU-Ebene abgewartet werden.
Downlaods / Links
- Presseerklärung Nr. 2/2026 (zur Unterzeichnung der Konvention durch Deutschland)
- Website des Europarats zur Konvention
- Liste der Unterzeichnerstaaten
- Konventionstext (PDF, englisch)
- Explanatory Report zur Konvention

