beA
- Details
- beA
Jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt sowie jede zugelassene Berufsausübungsgesellschaft verfügt über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA).
Das System ermöglicht eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und weiteren Beteiligten des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV).
Ausführliche Informationen, aktuelle Hinweise sowie technische Unterstützung erhalten Sie auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) oder des beA-Supports. Die Bestellung von beA-Produkten erfolgt über die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer.
Sie benötigen eine nach dem Signaturgesetz erforderliche Identifizierung?
Für die Ausstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur ist eine Identifizierung des Karteninhabers erforderlich.
Die für den Zugang zum beA notwendige Sicherheitskarte kann als beA-Karte Basis oder als beA-Karte Signatur bei der Bundesnotarkammer (BNotK) beantragt werden.
Das Identifizierungsverfahren kann wahlweise durchgeführt werden:
- durch einen Notar (NotarIdent-Verfahren) oder
- durch die zuständige Rechtsanwaltskammer (KammerIdent-Verfahren).
Das NotarIdent-Verfahren wird von jedem Notar im jeweiligen Kammerbezirk durchgeführt. Die Identifizierung erfolgt im Wege einer Unterschriftsbeglaubigung.
Für das KammerIdent-Verfahren ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Wenden Sie sich hierzu bitte an den für Sie zuständigen Mitarbeiter.

