Rechtsanwaltskammer Hamm

Bestellung eines Geldwäschebeauftragten – Anordnung der Rechtsanwaltskammer Hamm nach § 7 Abs. 3 Satz 1 GwG

Die Rechtsanwaltskammer Hamm hat aufgrund der Befugnis nach § 7 Abs. 3 Satz 1 GwG in ihrer Vorstandssitzung am 14. September 2022 eine Anordnung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten getroffen.

 

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