Rechtsanwaltskammer Hamm

Anwaltsausweise

Sie möchten zeitintensive Kontrollen an den Sicherheitsschleusen der Gerichte vermeiden? Wir stellen für Sie gerne einen Anwaltsausweis aus.

Der Rechtsanwaltsausweis ist im praktischen Scheckkartenformat ausgestaltet, entspricht einem einheitlichen Standard der Rechtsanwaltskammern in Deutschland und ist zugleich auch ein internationaler Rechtsanwaltsausweis (Aussteller für den internationalen Nachweis ist das Conseil des Barreaux de l´Union Européenne (CCBE)).

Aus Sicherheitsgründen ist für die Beantragung ein Original-Antragsformular erforderlich, das Sie gerne bei der Geschäftsstelle anfragen können. Das von Ihnen ausgefüllte Formular senden Sie dann bitte mit einem Passfoto und einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses an die Geschäftsstelle zurück. Nach der Gebührenordnung der Rechtsanwaltskammer Hamm wird für die Ausstellung eines solchen Ausweises eine Gebühr von 60 € erhoben. Zahlungsdaten finden Sie in den Informationen, die Sie mit dem Original-Antragsformular erhalten. Zahlen Sie bitte zeitgleich mit der Übersendung Ihres Antrages an die Rechtsanwaltskammer.

Der Dienstleister, der die unter anderem durch die Verwendung eines Hologramms fälschungssicher ausgestatteten Ausweise erstellt, benötigt hierfür einige Zeit. So ist es teilweise nicht zu vermeiden, dass Wartezeiten zwischen 4-6 Wochen entstehen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

 

Downloads / Links

pdf Gebührenordnung Anwaltsausweis

 

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