Rechtsanwaltskammer Hamm

Kammerbeitrag und beA-Umlage

In der jährlich stattfindenden Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Hamm wird auch über die Höhe des Kammerbeitrags und die für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu zahlende Umlage beschlossen.

Für das Jahr 2026 beträgt der Kammerbeitrag 395,00 €. Für nichtanwaltliche Pflichtmitglieder i.S. des § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO reduziert sich dieser auf 345,00 €.

Die beA-Umlage wurde für das Jahr 2026 mit 70,00 € beschlossen.

Der Kammerbeitrag und die beA-Umlage werden jeweils am 1. Werktag des Monats Februar gem. der Beitragsordnung und Umlageordnung eines jeden Kalenderjahres fällig.

Die Mitteilungen über den Beitrag und die beA-Umlage werden über das beA zugestellt. Bitte denken Sie daran, die Mitteilungen zu speichern und zu archivieren.

Die nichtanwaltlichen Pflichtmitglieder erhalten die Mitteilung postalisch.

Wir empfehlen, den Kammerbeitrag und die beA-Umlage über das SEPA-Lastschriftmandat einziehen zu lassen, um beidseitig den Verwaltungsaufwand gering zu halten. Bitte beachten Sie, dass das Formular unterschrieben vom Kontoinhaber per beA mit qualifizierter elektronischer Signatur oder im Original auf dem Postweg an Ihre Rechtsanwaltskammer zurückzusenden ist.

 

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