Rechtsanwaltskammer Hamm

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Die Zulassung als Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) kann nur für eine tatsächlich ausgeübte Tätigkeit erteilt werden.

Dem Antrag ist eine Ausfertigung oder eine amtlich beglaubigte Abschrift des Arbeitsvertrages einschließlich etwaiger Nachträge und Anlagen beizufügen. Nach Abschluss des Zulassungsverfahrens werden die Unterlagen zurückgesandt.

Die vom Antragsteller und dem Arbeitgeber zu unterzeichnende Tätigkeitsbeschreibung muss detailliert und individualisiert abgefasst und die fachlich unabhängige anwaltliche Tätigkeit sowohl vertraglich vereinbart, als auch tatsächlich gewährleistet sein. Bitte nutzen Sie hierfür die von uns bereitgestellten Formulare.

Bei einer gleichzeitigen Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt ist eine Freistellungserklärung des Arbeitgebers erforderlich. Das entsprechende Formular finden Sie unter der Rubrik Nebentätigkeit.

Änderungen im Hinblick auf das bestehende Arbeitsverhältnis sind der Rechtsanwaltskammer unverzüglich mitzuteilen. In bestimmten Fällen kann ein Antrag auf Erstreckung einer bestehenden Zulassung oder auf Feststellung einer weiter bestehenden Zulassung erforderlich sein.

Die Zulassung wird mit Aushändigung bzw. Zustellung der Zulassungsurkunde wirksam. Mit der Zulassung werden Sie Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm.

 

Downloads / Links

 

 

Geschäftszeiten

Montag - Donnerstag
08:00 - 13:00 Uhr
13:30 - 16:30 Uhr

Freitag
08:00 - 13:30 Uhr

So erreichen Sie uns

 +49 2381 985000

 info@rak-hamm.de

Unsere Anschrift

Rechtsanwaltskammer Hamm
Ostenallee 18
59063 Hamm