Die Zulassung als Rechtsanwalt ist bei der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer zu beantragen, in deren Bezirk der Kanzleisitz begründet werden soll.
Jeder Rechtsanwalt ist verpflichtet, im Bezirk der Rechtsanwaltskammer eine Kanzlei einzurichten und zu unterhalten.
Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird mit Aushändigung bzw. Zustellung der Zulassungsurkunde wirksam. Diese erfolgt erst dann, wenn Sie vereidigt sind und den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen oder eine vorläufige Deckungszusage vorgelegt haben. Mit der Zulassung werden Sie Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm.
Sofern Sie neben der anwaltlichen Tätigkeit eine sonstige berufliche Tätigkeit ausüben, verweisen wir auf die Rubrik Nebentätigkeit.
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- pdf Antrag - Zulassung als RA
- pdf Antrag - Zulassung als RA bei bestehender Zulassung als RA (Syndikus-RA)
- pdf Merkblatt - Zulassung als RA bei bestehender Zulassung als RA (Syndikus-RA)
- pdf Antrag - Zulassung als RA und RA (Syndikus-RA)
- pdf Merkblatt - Zulassung als RA und RA (Syndikus-RA)
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