Rechtsanwaltskammer Hamm

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Rechtsanwaltskammer Hamm ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der EU-Richtlinie 2016/2102, dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) sowie der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.rechtsanwaltskammer-hamm.de/.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website der Rechtsanwaltskammer Hamm ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem BGG NRW und der BITV NRW vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:

  • PDF-Dokumente Dritter
    Hierzu zählen insbesondere Formulare, Broschüren und Merkblätter, die uns von externen Stellen zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden. Auf die barrierefreie Gestaltung dieser Dokumente haben wir nur begrenzten Einfluss.
  • Verlinkte Websites Dritter
    Auf unserer Website verlinkte externe Internetseiten dienen teilweise Informationszwecken. Für deren Barrierefreiheit sind ausschließlich die jeweiligen Betreiber verantwortlich.
  • Eigene PDF-Dokumente
    Die auf unserer Website bereitgestellten eigenen PDF-Dokumente, insbesondere Formulare, Broschüren und Merkblätter, sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei. Diese Dokumente werden sukzessive überarbeitet.

Darüber hinaus ist die vollständige barrierefreie Gestaltung unserer Website in einzelnen Bereichen noch nicht abgeschlossen. Dies betrifft sowohl technische Funktionen als auch einzelne Inhalte und Dokumente. Die weitere Umsetzung erfolgt teilweise schrittweise, da eine vollständige barrierefreie Anpassung aller Bereiche derzeit mit einem unverhältnismäßigen Aufwand im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 verbunden wäre. Wir sind dennoch bemüht, die Barrierefreiheit unserer Website fortlaufend zu verbessern und bestehende Barrieren nach und nach abzubauen.

Sofern Sie Inhalte oder Dokumente in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, kontaktieren Sie uns hierfür bitte per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Wir bemühen uns, Ihnen nach Möglichkeit eine geeignete Alternative zur Verfügung zu stellen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29.05.2026 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung der Rechtsanwaltskammer Hamm gem. Art. 3 Abs. 1 EU-Richtlinie 2018/1523. 

4. Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder wenn Sie Informationen zu Inhalten benötigen, die von der Anwendung der EU-Richtlinie 2016/2102 ausgenommen sind, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Kontaktieren Sie uns hierfür per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..
Ihre Mitteilung wird von uns geprüft. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung und teilen Ihnen mit, wie wir die gemeldeten Barrieren beheben oder wie wir Ihnen die gewünschten Informationen in zugänglicher Form bereitstellen können.
Die zuständige Stelle für die barrierefreie Zugänglichkeit dieser Website und für die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Rechtsanwaltskammer Hamm
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Ostenallee 18
59067 Hamm
Telefon: 02381 / 985000
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

5. Durchsetzungsverfahren

Sollte eine Anfrage zur Barrierefreiheit, die Sie uns per E-Mail übermittelt haben, unbeantwortet bleiben oder aus Ihrer Sicht nicht zufriedenstellend beantwortet werden, können Sie sich an die zuständige Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.
Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zugeordnet.
Die Ombudsstelle bietet Ihnen ein niedrigschwelliges Verfahren, wenn eine Einigung oder Klärung mit dem Betreiber der Website nicht möglich ist. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit die öffentliche Stelle diese beheben kann.

Kontaktdaten der Ombudsstelle:
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: 0211 / 855 3451
Internet: https://www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik

 

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Unsere Anschrift

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