Wir, die Rechtsanwaltskammer Hamm, üben die Berufsaufsicht über die in unserem Bezirk zugelassenen Rechtsanwälte und Berufsausübungsgesellschaften aus.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein Mitglied der Rechtsanwaltskammer gegen die ihm obliegenden Berufspflichten verstoßen hat, können Sie eine Beschwerde per Post mittels eines von Ihnen unterzeichneten Schreibens einreichen.
Geben Sie dabei den vollständigen Namen des betroffenen Mitglieds an und stellen Sie den Sachverhalt vollständig und nachvollziehbar dar, aus dem sich der mögliche Verstoß ergibt.
Sie können für die Einreichung Ihrer berufsrechtlichen Beschwerde gerne unser Musterformular nutzen.
Bitte beachten Sie
Wir prüfen ausschließlich Verstöße gegen berufsrechtliche Pflichten. Zu den Pflichten des anwaltlichen Berufsrechts zählen insbesondere die Wahrung der Verschwiegenheitspflicht, das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen sowie der ordnungsgemäße Umgang mit Mandantengeldern.
Wir sind nicht befugt, das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und einem Mitglied unserer Rechtsanwaltskammer zu prüfen. Wir können insbesondere nicht beurteilen, ob ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, welche vertraglichen Pflichten bestehen oder ob diese Pflichten verletzt wurden. Diese Fragen betreffen zivilrechtliche Streitigkeiten und ihre Entscheidung fällt allein in die Zuständigkeit der Zivilgerichte. In diesen Fällen besteht jedoch die Möglichkeit einer Vermittlung der Rechtsanwaltskammer zwischen den Beteiligten. Erläuterungen hierzu finden Sie unter Vermittlung.

