In diesem Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Beschwerde- und Vermittlungsverfahren der Rechtsanwaltskammer. Die folgenden Informationen sollen Ihnen eine erste Orientierung geben und erläutern, in welchen Fällen die Rechtsanwaltskammer zuständig ist, wie Sie eine Beschwerde einreichen können und welche Verfahrensabläufe zu erwarten sind.
- Wann ist die Rechtsanwaltskammer für meine Beschwerde zuständig?
- Wie reiche ich eine Beschwerde ein?
- Was muss in meiner Beschwerdeschrift stehen?
- Muss ich für das Beschwerde- und Vermittlungsverfahren etwas zahlen?
- Wie lange dauert ein Beschwerdeverfahren?
- Werde ich über das Ergebnis des Beschwerdeverfahrens informiert?
- Mein Anwalt verlangt ein Honorar, das ich für zu hoch halte. Was kann ich tun?
- Bleiben Zahlungsfristen während der Vermittlung bestehen?
- Kann die Kammer prüfen, ob mir Schadensersatzansprüche zustehen?
- Was macht die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft?
Wann ist die Rechtsanwaltskammer für meine Beschwerde zuständig?
Die Rechtsanwaltskammer ist zuständig, wenn Ihre Beschwerde einen Verstoß gegen anwaltliche Berufspflichten betrifft, z.B. Verletzung der Verschwiegenheitspflicht, Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot, Vertretung widerstreitender Interessen oder pflichtwidriger Umgang mit Fremdgeldern.
Nicht zuständig ist die Rechtsanwaltskammer für zivilrechtliche Streitigkeiten (z.B. Honorarabrechnungen, Vertragsinhalte oder Schadensersatz). Diese fallen ausschließlich in die Zuständigkeit der Zivilgerichte. Die Rechtsanwaltskammer kann hier nur vermittelnd tätig werden.
Wie reiche ich eine Beschwerde ein?
Sie können Ihre Beschwerde schriftlich per Post mittels eines von Ihnen unterzeichneten Schreibens einreichen. Hierzu können Sie auch unser pdfMusterformular verwenden.
Von der Übersendung per unverschlüsselter E-Mail sollte aus datenschutzrechtlichen Gründen abgesehen werden.
Was muss in meiner Beschwerdeschrift stehen?
Ihre Beschwerde muss Ihren Namen sowie den vollständigen Namen des betroffenen Kammermitglieds enthalten.
Das zugrundeliegende Geschehen ist so darzustellen, dass es nachvollziehbar geprüft werden kann. Geben Sie alle wesentlichen Tatsachen an und fügen Sie – falls vorhanden – Kopien relevanter Unterlagen bei.
Alternativ können Sie unser pdfMusterformular verwenden.
Muss ich für das Beschwerde- und Vermittlungsverfahren etwas zahlen?
Nein. Das Beschwerde- und Vermittlungsverfahren wird für Sie kostenfrei durchgeführt.
Wie lange dauert ein Beschwerdeverfahren?
Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. Je komplexer der Sachverhalt und je mehr Beteiligte angehört werden müssen, desto länger kann die Bearbeitung dauern.
In der Regel sollten Sie mit mehreren Wochen bis einigen Monaten rechnen.
Werde ich über das Ergebnis des Beschwerdeverfahrens informiert?
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis mit entsprechender Begründung der Entscheidung.
Mein Anwalt verlangt ein Honorar, das ich für zu hoch halte. Was kann ich tun?
Die Rechtsanwaltskammer ist nicht befugt, anwaltliche Gebührenrechnungen abschließend zu prüfen. Über die Berechtigung entscheidet ausschließlich das Zivilgericht.
Sie können jedoch ein Gebührenvermittlungsverfahren beantragen. Ein Schlichtungsvorschlag wird nur verbindlich, wenn beide Parteien zustimmen.
Alternativ können Sie sich an die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft wenden.
Bleiben Zahlungsfristen während der Vermittlung bestehen?
Ja. Zahlungsfristen laufen weiter und werden nicht gehemmt.
Gegebenenfalls ist eine Zahlung unter Vorbehalt erforderlich.
Kann die Kammer prüfen, ob mir Schadensersatzansprüche zustehen?
Nein. Die Rechtsanwaltskammer ist nicht befugt, die fachliche Qualität anwaltlicher Arbeit oder zivilrechtliche Pflichtverletzungen zu prüfen.
Über Schadensersatzansprüche entscheiden ausschließlich die Zivilgerichte.
Was macht die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft?
Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin ist eine unabhängige Einrichtung und wird bei Konflikten zwischen Mandanten und Rechtsanwälten tätig.

