RVG § 33

Gegenstandwert einer durchgeführten Nebenintervention

BGH, Beschl. v. 11.12.2012 – II ZR 233/09 Fundstelle: RVGreport 2013, S. 114 f.

 

Der Streitwert und damit der Gegenstandswert einer durchgeführten Nebenintervention stimmt mit dem Streitwert der Hauptsache überein, wenn der Nebenintervenient im Prozess die gleichen Anträge stellt wie die von ihm unterstützte Partei.

Leitsatz  des Verfassers des RVG Reports

ZPO §§ 91 Abs. 4, 103 Abs. 1, 126 Abs. 1

Rückfestsetzung der an einen gegnerischen Prozesskostenhilfeanwalt gezahlten Kosten

BGH, Beschl. v. 20.11.2012 – VI ZB 64/11 Fundstelle: AGS 2013, S. 67 f.

Zahlt die obsiegende Partei im Verlaufe des Rechtsstreits auf einen vom gegnerischen Rechtsanwalt gem. § 126 Abs. 1 ZPO auf dessen eigenen Namen erwirkten Kostenfestsetzungsbeschluss und erlischt dessen Beitreibungsrecht durch die Aufhebung oder Änderung der vorläufigen Kostengrundentscheidung, so kann die obsiegende Partei die gezahlten Kosten gegen den Anwalt rückfestsetzen lassen.


Leitsatz der Schriftleitung der AGS

ZPO § 124 Nr. 2, 1. Alt.

Voraussetzungen einer Aufhebung wegen Falschangaben

BGH, Beschl. v. 10.10.2012 – IV ZB 16/12 Fundstelle: AGS 2013 S. 126 ff.

 

Die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung wegen absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit gemachter falscher Angaben nach § 124 Nr. 2, 1. Alt. ZPO setzt nicht voraus, dass die falschen Angaben des Antragstellers zu einer objektiv unrichtigen Bewilligung geführt haben, diese mithin auf den Falschangaben beruht.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

ZPO §§ 85 Abs. 2, 91 Abs. 2 S. 2

Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten eines Anwaltswechsels nach Zulassungsrückgabe durch den erstbevollmächtigten Rechtsanwalt

BGH, Beschl. v. 22.08.2012 – XII ZB 183/11 Fundstelle: AGS 2013, S. 93 ff.

  1. Von einem notwendigen Anwaltswechsel kann nur dann ausgegangen werden, wenn die Partei daran kein Verschulden trifft. Dabei muss sich die Partei das Verschulden ihres ausscheidenden Rechtsanwalts gem. § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen.

  2. Die Frage, ob den Rechtsanwalt ein Verschulden trifft, ist deshalb im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen und nicht als materiell-rechtlicher Einwand unbeachtlich.
  3. Die Aufgabe der Anwaltstätigkeit wegen finanzieller Schwierigkeiten aufgrund diverser Zahlungsausfälle genügt hierfür nicht, wenn offen bleibt, ob zumutbare Anstrengungen die finanziellen Schwierigkeiten hätten vermeiden können und damit eine Fortsetzung der Anwaltstätigkeit möglich gewesen wäre.


    Leitsatz der Schriftleitung der AGS

ZPO §§ 117 Abs. 2, 124 Nr. 2

Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei unrichtigen Angaben

BGH, Beschl. v. 10.10.2012 – IV ZB 16/12 Fundstelle: RVGreport 2013, S. 36 ff.

Die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung wegen absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit gemachter falscher Angaben nach § 124 Nr. 2 Alt. 1 ZPO setzt nicht voraus, dass die falschen Angaben des Antragstellers zu einer objektiv unrichtigen Bewilligung geführt haben, diese mithin auf den Falschangaben beruht.

VV RVG Anm. zu 3335

Gegenstandswert im Verfahrenskostenhilfeverfahren

BGH, Beschl. v. 12.09.2012 – XII ZB 658/11 Fundstelle: AGS 2013, S. 32 f.

  1. Im Verfahren auf Abänderung einer Ratenzahlung richtet sich der Gegenstandswert der Anwaltsgebühren gem. Anm. 3335 VV nach dem Interesse an der Abänderung.
  2. Maßgebend ist der Betrag der Abänderung für die Dauer der ab Antragstellung noch zu zahlenden Monatsraten.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

ZPO § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO

Anwaltswechsel bei Rückgabe der Zulassung

BGH, Beschl. v. 22.08.2012 – XII ZB 183/11 Fundstelle: RVGreport 2013, S. 26 f.

  1. Die Mehrkosten für einen zweiten Rechtsanwalt sind erstattungsfähig, wenn der erste Prozessbevollmächtigte seine Zulassung zur Anwaltschaft aus achtenswerten Gründen zurückgegeben hat.
  2. Ein solcher achtenswerter Grund liegt dann nicht vor, wenn der erste Rechtsanwalt seine Zulassung aufgrund finanzieller Schwierigkeiten zurückgeben musste.

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

RVG §§ 23 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 2, 28 Abs. 3 RVG

Gegenstandswert bei Streit über die Höhe der Insolvenzverwaltervergütung

BGH, Beschl. v. 30.07.2012 – IX ZB 165/10 Fundstelle: RVGreport 2013, S. 29

Bei einem Streit über die Höhe Insolvenzvergütung richtet sich der Gegenstandswert auch für die Gebühren der Verfahrensbevollmächtigten eines beteiligten Gläubigers nach der streitigen Vergütung und nicht nach der vom Gläubiger erstrebten Verbesserung seiner Befriedigung.

Leitsatz des Gerichts

RVG § 14 Abs. 1; VV RVG Nr. 2300

Gerichtliche Überprüfung der Kriterien „Umfang und Schwierigkeit“ – Toleranzbereich

BGH, Urt. v. 11.07.2012 – VIII ZR 323/11 (LG Memmingen) Fundstelle: NJW 2012, S. 2813 f.

Eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr von 1,3 hinaus kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts umfangreich oder schwierig war; sie ist deshalb nicht unter dem Gesichtspunkt der Toleranzrechtsprechung bis zu einer Überschreitung von 20 % der gerichtlichen Überprüfung entzogen (Fortführung von BGH, NJW 2011, 1603, und NJW-RR 2012, 887).

Leitsatz des Gerichts

VV RVG Vorbem. 3.3.2 Nr. 1 b, Nr. 6300

Anwaltsvergütung in Unterbringungssachen

BGH, Beschl. v. 13.06.2012 – XII ZB 346/10 Fundstelle: RVGreport 2012, S. 381 f.

Die Vergütung des in einer Unterbringungssache im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts bestimmt sich nach Nummer 6300 RVG VV.

 

Leitsatz des Gerichts

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