§ 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO

Terminsreisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten

BGH, Beschl. v. 9.5.2018- I ZB 62/17

Fundstelle: RVGreport 9/2018, S. 341

 

 

Ist die Hinzuziehung eines auswärtigen Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig i.S.v. § 91 Abs. 2 Satz 1 HS 2 ZPO, führt dies lediglich dazu, dass die Mehrkosten, die gegenüber der Beauftragung von bezirksansässigen

Prozessbevollmächtigten entstanden sind, nicht zu erstatten sind. Tatsächlich angefallene Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts sind deshalb insoweit erstattungsfähig,

als sie auch dann entstanden wären, wenn die obsiegende Partei einen Rechtsanwalt mit Niederlassung am weitest entfernt gelegenen Ort innerhalb des Gerichtsbezirks

beauftragt hätte.

 

Leitsatz des Gerichts

 

 

§§ 23 Abs 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 RVG

Rechtsbeschwerdeverfahren im Markenlöschungsstreit

BGH, Beschl. v. 18.10.2017- I ZB 105/13

Fundstelle: RVGreport 9/2018, S. 354

 

1. Für die Festsetzung des Gegenstandswertes des Rechtsbeschwerdeverfahrens

   im Markenlöschungsstreit ist das wirtschaftliche Interesse des Markeninhabers an der

   Aufrechterhaltung seiner Marke maßgeblich.

2. Im Regelfall entspricht die Festsetzung eines Gegenstandwertes von 50.000 € billigem   

   Ermessen.

3. Im Einzelfall kann der Wert jedoch angesichts des Interesses des Markeninhabers an der   

  Aufrechterhaltung seiner umfänglich benutzten Marke auch deutlich darüber liegen.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGReports

 

RVG §§ 10 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2, 34 Abs. 1; VV RVG Vorbem. 2.3 Abs. 3, Nr. 2300

Vergütung für Entwürfe zweier Testamente

BGH, Urteil vom 22.02.2018 - IX ZR 115/17

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 218 ff.

 

 

1.   Die auftragsgemäß auf den Entwurf eines Testaments beschränkte Tätigkeit eines Rechtsanwalts ist als Beratung und nicht als Betreiben eines Geschäfts zu vergüten.

 

2.   Der auftragsgemäße Entwurf zweier abgestimmter Testamente ist keine die Geschäftsgebühr auslösende Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags.

 

3.   Teilt der Rechtsanwalt dem Mandanten eine den gesetzlichen Anforderungen formal entsprechende, aber inhaltlich falsche Berechnung seiner Vergütung mit, kann er die tatsächlich entstandene Vergütung einfordern, soweit sie die berechnete Vergütung nicht übersteigt.

 

Leitsatz des Gerichts

 

 

GKG §§ 47 Abs. 1, 49 a Abs. 1 S. 1; WEG § 12 Abs. 3 WEG

Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums nach §12 Abs. 3 WEG

BGH, Beschluss vom 18.01.2018 - V ZR 71/17

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 266 f.

 

 

 

Der Streitwert einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums nach § 12 Abs. 3 WEG beträgt in der Regel 20 % des Verkaufspreises des Wohnungseigentums.

 

Leitsatz des Gerichts

 


 

FamFG §§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1

Erweiterung der Verfahrenskostenhilfe bei Mehrvergleich

BGH, Beschluss vom 17.01.2018 - XII ZB 248/16

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 315 ff.

 

Schließen die Beteiligten in einer selbstständigen Familiensache einen Vergleich unter Einbeziehung nicht anhängiger Verfahrensgegenstände (Mehrvergleich), hat der unbemittelte Beteiligte einen Anspruch auf Erweiterung der ihm bewilligten Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung seines Bevollmächtigten auf sämtliche in diesem Zusammenhang ausgelöste Gebühren (Abgrenzung zu BGHZ, 159, 263 = AGS 2004, 292 und BGHZ 91, 311 = NJW 1984, 2106).

 

Leitsatz des Gerichts

 

RVG §15 Abs. 2 und Abs. 5 S. 2

Neue Angelegenheit bei Einspruch gegen Versäumnisurteil nach mehr als zwei Kalenderjahren

BGH, Beschluss vom 16.11 .2017 - V ZB 152/16

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 175 ff.

 

 

1.   Das Verfahren über den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil und das vorausgegangene Verfahren sind in gebührenrechtlicher Hinsicht dieselbe Angelegenheit.

 

2.   Ein Rechtsanwalt kann jedenfalls in analoger Anwendung von § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG erneut Gebühren verlangen, wenn er nach dem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil, der mehr als zwei Kalenderjahre nach Zustellung des Urteils eingelegt worden ist, in dem gerichtlichen Verfahren weiter tätig wird.

 

Leitsatz des Gerichts

 

BRAO § 49 b; BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 1; ZPO §§ 562 Abs. 1, 563 Abs. 1; RVG §§ 2 Abs. 2, 3 a, 10 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, 13, 15 Abs. 1, 23 Abs. 3, 34 Abs. 1 S. 1; RVG VV Nr. 2300, Vorb. 2.3 Abs. 3

Vergütung bei Entwurf eines Testaments - Beratungstätigkeit

BGH, Urteil vom 22.02.2018 - IX ZR 115/17

Fundstelle: NJW 2018, S. 1479 ff.
 

1.   Die auftragsgemäß auf den Entwurf eines Testaments beschränkte Tätigkeit eines Rechtsanwalts ist als Beratung und nicht als Betreiben eines Geschäfts zu vergüten.

2.   Der auftragsgemäße Entwurf zweier abgestimmter Testamente ist keine die Geschäftsgebühr auslösende Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags.

 

3.   Teilt der Rechtsanwalt dem Mandanten eine den gesetzlichen Anforderungen formal entsprechende, aber inhaltlich falsche Berechnung seiner Vergütung mit, kann er die tatsächlich entstandene Vergütung einfordern, soweit sie die berechnete Vergütung nicht übersteigt (Bestätigung von BGH, NJW 2007, 2332).

 

Leitsatz des Gerichts

RVG VV Nr. 3508; RVG §§ 32 Abs. 1, 33

Berechnung der Verfahrensgebühr bei nachträglich beschränktem Rechtsmittel

BGH, Urteil vom 14.12.2017 - IX ZR 243/16

Fundstelle: AGS 2018, S. 60 ff.

 

Hat der Rechtsanwalt auftragsgemäß gegen ein Berufungsurteil vollumfänglich Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt und diese aufgrund einer Rechtsprüfung nachfolgend

beschränkt, richtet sich der Gegenstandswert für die Verfahrensgebühr nach der vollen Beschwer seines Mandanten.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

BGB § 49 Abs. 2 Satz 1 ; RVG VV Nr. 2300

Anwaltskosten bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls

BGH, Urt. v. 12.12.2017 - VI ZR 611/16

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 99 f

 

1.   Dem Anspruch des Geschädigten auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten ist im Verhältnis zum Schädiger grundsätzlich der Gegenstandswert zugrunde zu legen, der der berechtigten Schadensersatzforderung entspricht.

 

2.   Verlangt der Geschädigte vom Schädiger im Rahmen seiner ihm durch § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB eingeräumten Ersetzungsbefugnis den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) für ein beschädigtes Fahrzeug, dann richtet sich der für den Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten maßgebliche Gegenstandswert nach dem Wiederbeschaffungsaufwand und nicht nach dem ungekürzten Wiederbeschaffungswert (Bestätigung Senatsurteil vom 18.7.2017, RVGreport 2017, 424).

 

Leitsatz des Gerichts

 

 

 

BGB a. F. §§ 312 b Abs. 1, 312 d Abs. 1 S. 1; § 355

Anwaltsvertrag als Fernabsatzvertrag

BGH, Urteil vom 23.11.2017 - IX ZR 204/16

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 157 ff.

 

1.   Anwaltsverträge können den Regeln für den Fernabsatz unterfallen und als solche widerrufen werden.

 

2.  Ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem liegt regelmäßig nicht schon dann vor, wenn der Rechtsanwalt lediglich die technischen Möglichkeiten zum Abschluss eines Anwaltsvertrags im Fernabsatz wie Briefkasten, elektronische Postfächer und/oder Telefon- und Faxanschlüsse vorhält.

Leitsatz des Gerichts

 

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