Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrags
§ 3 ZPO
BGH, Beschl. v. 12.3.2020 - V ZR 160/19
Fundstelle: RVG-Report 2020, S. 268

Der Streitwert eines Antrags auf Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrags bemisst sich nach dem Wert der Leistungspflicht, von der der Kläger freigestellt werden will bzw. nach dem Wert der Leistung, die ihm zurückgewährt werden soll; die Gegenleistung bleibt außer Betracht.

Leitsatz des Gerichts